IHK warnt vor Betrugsmasche mit gefälschten BaFin-Schreiben
Aktuell erhalten Unternehmen und Verbraucher in der Region gefälschte Rechnungen, die vermeintlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stammen sollen. Die Rechnungen sind englischsprachig und haben das Ziel, den Adressaten zu veranlassen, einen Betrag auf ein Konto im Ausland, beispielsweise in Estland, zu überweisen. Der Zahlungsempfänger (Beneficiary) ist angeblich eine „Coin-G Corp OU“.
„Es handelt sich um eine Betrugsmasche unter Verwendung des Namens der Behörden BaFin und ESMA“, betont IHK-Jurist Robert Alferink. „Bitte zahlen Sie auf keinen Fall. Betrüger haben hier die Logos beider Behörden zweckentfremdet, Unterschriften gefälscht und Namen von Personen missbräuchlich verwendet, die mit dem Betrugsversuch nichts zu tun haben.“
Vor dem Hintergrund des bekannten Falls kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Betrugsmasche auch in abgewandelter Form betrieben wird. Gemeinsame Rechnungen von BaFin und ESMA gibt es übrigens in Wirklichkeit nicht. Empfänger einer solchen Rechnung sollten diese auf keinen Fall begleichen, sondern im Zweifel Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Betroffene Unternehmen, die bereits eine solche Rechnung bezahlt haben oder unsicher sind, ob es sich bei der konkret vorliegenden Rechnung um einen Betrugsversuch handelt, können sich an die IHK wenden.