IHK-Tourismusausschuss: Niedersächsischer Stufenplan für Gastronomie und Tourismus nicht praxistauglich
Es sollte ein Schritt in Richtung Öffnung sein. Nun aber fühlt sich die mittelständische Wirtschaft von der Landesregierung alleine gelassen. So die Stimmung unter den Mitgliedern des IHK-Fachausschusses Tourismus, die in ihrer jüngsten Sitzung den Fünf-Stufen-Plan des Landes Niedersachsen beraten hatten. Eine verbreitete Einschätzung: Häufig viel zu kurzfristige Ankündigungen, zum Teil stündlich wechselnde Informationen und unklare Vorgaben belasten die Unternehmen. Diese bemühen sich nach mehrwöchiger Schließung aktuell darum, ihre Geschäftstätigkeit schrittweise wieder aufzunehmen.
„Restriktionen wie die Auflage einer nur 50-prozentigen Auslastung in der Gastronomie lassen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb praktisch nicht zu“, erklärte der Ausschussvorsitzende, Freiherr Friedhelm-Wilhelm von Landsberg-Velen. Diese Vorgabe sei auch in der Sache nicht nachvollziehbar. Entscheidend seien die einzuhaltenden Abstände, nicht aber eine im Genehmigungsverfahren angegebene maximale Sitzplatzanzahl. An dieser Stelle müsse von der Politik nun dringend nachgebessert werden.
Mit etwas mehr Kreativität und vor allem Flexibilität könne man in den kommenden Wochen allerdings gemeinsam einiges erreichen. Potenzial habe zum Beispiel die Außengastronomie. „Städte und Gemeinden sollten den Gastronomen in diesem Jahr eine großzügigere Nutzung von öffentlichen Flächen gestatten. So könnten alle gleichermaßen im Sommer profitieren – und vitalere Ortskerne ergeben sich dann fast wieder von selbst“, so von Landsberg-Velen. (18.05.2020)
Auch Ferienhäuser und -wohnungen dürfen seit dem 11. Mai 2020 wieder vermietet werden. „Für diese gelten jedoch aktuell eine Wiedervermietungssperre von sieben Tagen sowie die Zwei-Haushalte-Regelung“, erläuterte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung. Dies bedeute, dass etwa nach einer Wochenend-Belegung von Freitag bis Sonntag das Haus oder die Wohnung erst wieder am folgende Freitag belegt werden dürfte. Nach einer Buchung für die ganze Woche hingegen ist eine Neubelegung im direkten Anschluss möglich. „Diese Vorgabe führt zu unnötigen Leerständen, ohne das Infektionsrisiko sinnvoll zu reduzieren. Das Land Niedersachsen ist deshalb aufgefordert, den Anbietern die Buchungsintervalle zu ermöglichen, die die Gäste wünschen“, so Schweda. Zusätzlich gilt in Niedersachsen, dass je Objekt nur an Personen aus maximal zwei Haushalten vermietet werden könne, was die Annahme von Gruppenbuchungen unmöglich mache. Das Verbot, Freizeitangebote wie Schwimmbäder zur Verfügung zu stellen, entziehe dem Wellness-Tourismus etwa in den Kurorten die Grundlage und führe auch anderswo zu weiteren Absagen von Gästen.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Tourismus trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.