IHK: Geplante BaFin-Aufsicht zu teuer für Finanzanlagenvermittler

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim spricht sich gegen die von der Bundesregierung geplante Übertragung der Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler von IHKs und Kommunen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aus. Ursprünglich war diese Übertragung der Aufsicht im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Mit einem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen wird sich das Bundeskabinett voraussichtlich noch im Februar befassen. Die IHK hat sich nun gemeinsam mit der IHK Niedersachsen mit Schreiben an Bundestagsabgeordnete gewandt und appelliert, die geplante Übertragung nicht vorzunehmen: „In der Sache gibt es keine nachvollziehbaren Gründe dafür, die Zuständigkeit von den IHKs auf die BaFin zu übertragen“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Dies bestätige sogar die Bundesregierung selbst. „Immer wieder hat die Bundesregierung in den letzten Jahren dargelegt, dass ihr keine konkreten Anhaltspunkte für Probleme in der Aufsicht über die Branche vorliegen.“
„Für die 407 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung in unserer Region hätte die geplante Aufsichtsübertragung erhebliche Folgen“, fürchtet Graf. Die BaFin müsse die kompletten Strukturen zur Überwachung der bundesweit etwa 38.000 Vermittler neu schaffen. Die daraus entstehenden Kosten sollen dann vollständig auf diese umgelegt werden. Damit würden sich die Gebühren für eine Erlaubnis etwa um das Vier- bis Sechsfache erhöhen. Im Zuge dessen würde nach aktuellen Umfragen etwa die Hälfte der Finanzanlagenvermittler ihre Erlaubnis ganz zurückgeben.
Hintergrund: Wer Finanzanlagen vermittelt, benötigt eine Gewerbeerlaubnis. Erlaubnisbehörden sind in Niedersachsen die IHKs, in anderen Ländern auch die Kommunen. Im Jahr 2013 wurden die Anforderungen an die Vermittler um Sachkundenachweis und Pflichtversicherung verschärft. Nachdem damals die politische Entscheidung gegen die BaFin-Zuständigkeit ausgefallen war, postulierten CDU/CSU und SPD im Jahr 2018 im Koalitionsvertrag die Übertragung auf die BaFin. (20.02.2020)