Deutsch-polnischer Steueraustausch in der IHK: Steuerausschüsse von IHK und AHK Polen tagten gemeinsam    

(29.11.2017) „Unternehmen brauchen praktikable Steuergesetze, die Planungssicherheit gewährleisten und bürokratischen Aufwand vermeiden. Das gilt besonders für grenzüberschreitende Geschäfte“, erklärten Matthias Hopster und Pawel Suliga, die Vorsitzenden der Steuerausschüsse von IHK und Auslandshandelskammer (AHK) Polen, im Anschluss an eine gemeinsame Sitzung beider Ausschüsse in Osnabrück.

Mit einem Wirtschaftswachstum von etwa vier Prozent in diesem Jahr gehört Polen zu den dynamischsten Volkswirtschaften in der Europäischen Union. Sinkende Arbeitslosigkeit, steigende Löhne und neue Sozialleistungen begünstigen den Privatkonsum. Dies bietet deutschen Unternehmen ebenso Geschäftschancen wie die sich schnell entwickelnden Firmeninvestitionen in Polen.
Für die regionalen Unternehmen steht Polen auf Platz acht der wichtigsten Auslandsmärkte weltweit. Über 320 von ihnen engagieren sich dort, etwa 50 auch mit eigenen Niederlassungen.
Im Mittelpunkt des länderübergreifenden Austauschs stand daher die Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten deutscher Unternehmen in Polen und umgekehrt. „Ausländische Betriebsstätten in Polen sind zwar rechtlich unselbstständig. Sie unterliegen in Polen trotzdem eigenen Registrierungs- und Steuererklärungspflichten“, erklärte der Vorsitzende des IHK-Finanz- und Steuerausschusses Matthias Hopster. Daher sei eine vertiefte Kenntnis des polnischen Wirtschafts- und Steuerrechts notwendig.
„In der Praxis ist außerdem die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte ein komplexes Problem mit teilweise beträchtlichen finanziellen Auswirkungen“, betonte Pawel Suliga, der Ausschussvorsitzende der Auslandshandelskammer Polen. Allein die dazu vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Verwaltungsgrundsätze umfassten annähernd 200 Seiten. Diese Komplexität erschwert nach Auffassung beider Vorsitzender insbesondere mittelständischen Unternehmen das internationale Engagement, daher sei eine stärkere Harmonisierung wünschenswert. Allerdings erhalten betroffene Unternehmen bei Problemen dieser Art auch erste Hilfestellung von der AHK.
Weitere Informationen: IHK, Karen Frauendorf, Tel.: 0541 353-335 oder E-Mail: frauendorf@osnabrueck.ihk.de