IHK-Verkehrsausschuss: Autonom heißt nicht fahrerlos
Besichtigten die Butterweck Rundholzlogistik GmbH & Co. KG in Lehe: Die Mitglieder des IHK-Fachausschusses Verkehr.
Besichtigten die Butterweck Rundholzlogistik GmbH & Co. KG in Lehe: Die Mitglieder des IHK-Fachausschusses Verkehr.
(28.04.2016) In seiner jüngsten Sitzung bei der Butterweck Rundholzlogistik GmbH & Co. KG in Lehe befasste sich der IHK-Verkehrsausschuss mit dem Thema „Autonomes Fahren“. Durch eine Sternfahrt nach Rotterdam haben jetzt sechs Lkw-Hersteller bewiesen, dass diese Technik schon heute einsatzbereit ist.
Beim sogenannten „Platooning“ fahren die Lkws wie bisher fahrergesteuert auf die Autobahnen und bilden dort elektronisch geregelt einen Konvoi, bei dem das erste Fahrzeug die Steuerung der folgenden Fahrzeuge übernimmt. Die Fahrer müssen nicht mehr lenken oder bremsen, solange sie in diesem „Platoon“ verbleiben. Sie überwachen vielmehr nur noch die Systeme. Da die Technik wesentlich schneller reagiert als der Mensch, kann der Sicherheitsabstand zwischen den Lkws von 50 auf 15 m verkürzt werden. So steht mehr Verkehrsraum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung.
Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass sich diese Technik im Pkw-Bereich schneller etablieren wird als bei den Nutzfahrzeugen. „Autonomes Fahren heißt nicht fahrerloses Fahren. Aber der Fahrzeugführer wird deutlich entlastet und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Im Straßengüterverkehr sind allerdings noch viele rechtliche Fragen zu klären, etwa hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten“, unterstrich der Ausschussvorsitzende Ulrich Boll.
Intensiv diskutierte der Ausschuss auch über das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) in Logistikbetrieben. Klaus Pohl, Regionalgeschäftsführer der Barmer GEK, machte deutlich, dass anhaltende Erfolge nur durch Kontinuität auf der Grundlage einer systematischen Planung zu erzielen seien. Eine zwingende Voraussetzung sei aber auch die individuelle Bereitschaft der Beschäftigten zur Mitwirkung, betonten Ausschussmitglieder, die in ihren Unternehmen bereits BGM-Erfahrungen gesammelt haben.
Ein weiteres Thema war der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans. Dazu können auch Unternehmen noch bis zum 2. Mai 2016 gegenüber dem Bundesverkehrsministerium unter der Internet-Adresse www.bvwp2030.de Stellung nehmen. „Damit hier auch die Position der Wirtschaft ausreichend Berücksichtigung findet, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Unternehmen hier einbringen“, regte Ulrich Boll an.
Beim sogenannten „Platooning“ fahren die Lkws wie bisher fahrergesteuert auf die Autobahnen und bilden dort elektronisch geregelt einen Konvoi, bei dem das erste Fahrzeug die Steuerung der folgenden Fahrzeuge übernimmt. Die Fahrer müssen nicht mehr lenken oder bremsen, solange sie in diesem „Platoon“ verbleiben. Sie überwachen vielmehr nur noch die Systeme. Da die Technik wesentlich schneller reagiert als der Mensch, kann der Sicherheitsabstand zwischen den Lkws von 50 auf 15 m verkürzt werden. So steht mehr Verkehrsraum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung.
Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass sich diese Technik im Pkw-Bereich schneller etablieren wird als bei den Nutzfahrzeugen. „Autonomes Fahren heißt nicht fahrerloses Fahren. Aber der Fahrzeugführer wird deutlich entlastet und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Im Straßengüterverkehr sind allerdings noch viele rechtliche Fragen zu klären, etwa hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten“, unterstrich der Ausschussvorsitzende Ulrich Boll.
Intensiv diskutierte der Ausschuss auch über das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) in Logistikbetrieben. Klaus Pohl, Regionalgeschäftsführer der Barmer GEK, machte deutlich, dass anhaltende Erfolge nur durch Kontinuität auf der Grundlage einer systematischen Planung zu erzielen seien. Eine zwingende Voraussetzung sei aber auch die individuelle Bereitschaft der Beschäftigten zur Mitwirkung, betonten Ausschussmitglieder, die in ihren Unternehmen bereits BGM-Erfahrungen gesammelt haben.
Ein weiteres Thema war der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans. Dazu können auch Unternehmen noch bis zum 2. Mai 2016 gegenüber dem Bundesverkehrsministerium unter der Internet-Adresse www.bvwp2030.de Stellung nehmen. „Damit hier auch die Position der Wirtschaft ausreichend Berücksichtigung findet, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Unternehmen hier einbringen“, regte Ulrich Boll an.