Referentenentwurf zur Erbschaftsteuer ist enttäuschend
„Der aktuelle Gesetzentwurf zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ist enttäuschend ausgefallen“, erklärte Matthias Hopster, Vorsitzender des IHK-Finanz- und Steuerausschusses im Anschluss an die jüngste Sitzung des Ausschusses. „Auch wenn es einige Verbesserungen an den von Finanzminister Schäuble im Februar vorgelegten ‚Eckwerten‘ gibt, werden die Besonderheiten der Familienunternehmen, die den Großteil der Arbeitsplätze in Deutschland bereitstellen, noch immer nicht ausreichend berücksichtigt“, so Hopster. Die Übertragung von Unternehmen werde nach dieser Vorlage zu erheblichem Substanzverlust führen. Dies habe negative Auswirkungen auf Investitionen und in letzter Konsequenz auch auf Arbeitsplätze.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren seien noch Nachbesserungen erforderlich. Dies betreffe insbesondere die bisher zu niedrig angesetzte Wertgrenze für die Verschonung von Unternehmen sowie die Berücksichtigung des Privatvermögens der Unternehmenserben.
Der IHK-Finanz- und Steuerausschuss hatte bereits im Vorfeld der Reform deutlich gemacht, dass eine Neuregelung nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Betriebe führen dürfe. Wichtig sei, dass in Deutschland Unternehmen von einer Generation auf die nächste übertragen werden könnten, ohne dass dabei Substanz verloren gehe.
Der Gesetzentwurf, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils umsetzen soll, sieht u. a. vor, dass die bisherigen Verschonungsregeln nur noch gelten sollen, wenn das übertragene betriebsnotwendige Vermögen einen Wert von 20 Millionen Euro nicht übersteigt. Verfügungsbeschränkungen für die Gesellschafter von Familienunternehmen sollen aber beim Grenzwert berücksichtigt werden. Im günstigsten Fall verdoppelt sich der Grenzwert auf 40 Millionen Euro.
Ab 20 bzw. 40 Millionen Euro soll es sich bereits um „große“ Unternehmensanteile handeln. Den Erben wird in diesen Fällen ein Wahlrecht angeboten: Entweder durchlaufen sie eine Bedürfnisprüfung oder der Erbe zahlt auch auf das betriebsnotwendige Vermögen einen direkten Steuerbetrag. Der bisherige Verschonungsabschlag soll dann bei Vermögen zwischen 20 und 110 Millionen Euro verringert werden. Ab 110 Millionen Euro sind lediglich noch feste Abschläge vorgesehen.
Nach Auffassung der IHK sind Grenzwert und pauschale Abschläge viel zu niedrig. Auf ein übertragenes Betriebsvermögen ab 110 Millionen Euro würde mindestens eine Steuer von knapp 20 Millionen Euro fällig. Das entspräche einer Belastung von 18 Prozent. Das bedeute noch immer eine deutlich höhere Steuerlast im Vergleich zur bisherigen Regelung.