IHK: Ausländische Berufsabschlüsse werden einfacher anerkannt
Ausländische Berufsabschlüsse können in Deutschland künftig einfacher anerkannt werden. Am 1. April tritt das Gesetz über die „Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz BQFG)“ in Kraft.
Zuwanderern mit ausländischem Berufsabschluss wird es durch das BQFG erheblich leichter gemacht, in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben. Die IHK Osnabrück – Emsland - Grafschaft Bentheim bietet einen individuellen Beratungsservice für Betroffene an. Interessenten aus der Region, die einen ausländischen Berufsabschluss auf einen IHK-Beruf anerkennen lassen möchten, können ab sofort einen Beratungstermin vereinbaren. Besprochen werden insbesondere die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungs-Verfahrens.
„Mit dem Gesetz sollen im Ausland erworbene Berufs-Qualifikationen besser genutzt werden. Außerdem wird dadurch dem Arbeitsmarkt ein zusätzliches Potenzial an qualifizierten Fachkräften erschlossen. Dies ist ein weiterer Bau-stein gegen den Fachkräftemangel“, sagt Hans-Jürgen Falkenstein, Stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK.
Damit gibt es erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren, um die Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses zu überprüfen. Bislang gab es einen solchen Rechtsanspruch lediglich für Spätaussiedler. Die IHKs haben die Aufgabe, die Gleichwertigkeit ausländischer nichthandwerklicher Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zu prüfen. Um die neuen Aufgaben kompetent und effizient abzuwickeln, gründen die IHKs eine eigene Organisation, die IHK FOSA mit Sitz in Nürnberg.