E 233 - Der Ausbau geht weiter

von Frank Hesse, IHK 
Ende Januar herrschte noch große Freude. Da überreichte Wirtschaftsminister Olaf Lies in Meppen den Planfeststellungsbeschluss für den Planabschnitt 1 bei Meppen für den Ausbau der E 233. Nun schien das Projekt etwas zu wackeln, als die Vollziehbarkeit des Beschlusses ausgesetzt wurde. Doch es läuft alles weiter wie geplant, die E 233 ist auf Kurs. 
Meppen/Cloppenburg. Was war zwischenzeitlich geschehen? Der Naturschutzbund war mit einem Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Dieses Gericht wird die Angelegenheit prüfen und hat in der Zwischenzeit die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gebeten, die Vollziehbarkeit des Beschlusses vorläufig auszusetzen. Dies hat die Landebehörde umgesetzt.  
Eine Nabu-Pressemeldung und örtliche Medien sprachen daraufhin von einem „Baustopp“ für das Projekt und von einem „Rückzieher“ der Landesbehörde. Dass es ganz so dramatisch nicht ist, dass der Vorgang im Gegenteil sogar etwas ganz Normales ist, machten Wirtschaftsminister Lies und die Landräte aus dem Emsland und Cloppenburg, Marc-André Burgdorf und Johann Wimberg, deutlich: „Die Aussetzung ist nur vorübergehend, es geht weiter mit dem Ausbau der E 233.“ Von einem Baustopp könne nicht die Rede sein. Es gebe weder eine Beurteilung noch eine Entscheidung durch ein Gericht und damit keine juristische Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses. Die Ankündigung der NLStBV sei ein übliches Vorgehen in solchen Verfahren, in dem Anträge und Widersprüche zum täglichen Geschäft gehörten. Verfahren und Planungen seien durch die Planungsbehörden akribisch vorangetrieben worden, gerade auch im Wissen um die Sensibilität des Naturraums.  
„Den Beschluss können wir zu gegebener Zeit umgehend wieder einsetzen – das wäre der Fall, sobald mit dem tatsächlichen Bau durch die Vorhabenträger begonnen werden kann“, so Lies. Die bauvorbereitenden Maßnahmen, speziell die Ausführungsplanungen für die Bauwerke, den Lärmschutz und den Streckenausbau, gingen parallel weiter. Besonders die Planung und Umsetzung der so genannten CEF-Maßnahmen werden vorangebracht. Hierbei handelt es sich um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die der Natur und Umwelt zugutekommen und vor dem Baustart für den Straßen- und Brückenbau begonnen werden. Lies: „Wir werden hier keiner gerichtlichen Entscheidung vorgreifen und Fakten schaffen. Wir sorgen aber dafür, dass wir keine Zeit verlieren. Die E 233 wird ausgebaut werden. Sie ist zu bedeutsam für die Region, als dass wir darauf verzichten könnten.“ 
Zudem gehe auch der Planungsprozess an den anderen Abschnitten weiter. Als nächster Schritt sei spätestens im kommenden Jahr die Einleitung der Planfeststellungsverfahren für die Planungsabschnitte 3 und 4 vorgesehen. Damit befinden sich einschließlich des Planungsabschnitts 1 dann vier von sieben zu planende Abschnitte im Planfeststellungsverfahren. 

Auf einen Blick 

Die beiden Landkreise sind im Auftrag des Landes Niedersachsen für die Planung der E 233 zuständig. Die Planung des vierspurigen Ausbaus umfasst insgesamt acht Planungsabschnitte auf einer Gesamtlänge von rund 8 km. Schon realisiert ist der Abschnitt 7, die Ortsumgehung Cloppenburg. Die IHK unterstützt den vierspurigen Ausbau. Er ist nach wie vor eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte Norddeutschlands und steht daher mit Priorität im Bundesverkehrswegeplan. 
Frank Hesse
Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftspolitik, International
Stv. Hauptgeschäftsführer, Geschäftsbereichsleiter