Grundsteuerreform: Das müssen Sie wissen
Mit der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Aber schon im Jahr 2022 wollen die Finanzämter den Grundbesitz neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen. Sie verlangen dazu bis 31. Oktober 2022 eine Auskunft.
Was Eigentümer tun müssen
Um die Neubewertung durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. AIm Zeitraum 1.7.2022 bis 31.10.2022 muss diese bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden, auf elektronischem Weg per ELSTER.
Hierzu werden Sie im Mai / Juni ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, indem kompakt die wichtigsten Informationen vorgestellt werden.
Auf folgende Faktoren kommt es in Niedersachsen an:
- die Fläche des Grundstücks,
- die Fläche des Gebäudes,
- die Nutzung der Immobilie,
- den Bodenrichtwert des Grundstücks und
- den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde
Das Alter oder der Zustand des Gebäudes spielen für die Bewertung keine Rolle. Vielmehr sieht das Niedersächsische Grundsteuergesetz feste Berechnungsgrößen vor, sog. Äquivalenzzahlen (§ 4 Abs. 1 und 2 NGrStG). Diese betragen
- für das Grundstück 0,04 Euro/qm
- für Gebäude 0,50 Euro/qm
Die Grundsteuermesszahl beträgt sowohl für den Grund und Boden als auch für Gebäudeflächen grundsätzlich 100 Prozent. Handelt es sich um Wohnflächen, ermäßigt sich für diese die Steuermesszahl auf 70 Prozent. Bei denkmalgeschützten Gebäuden und sozialem Wohnungsbau reduziert sich die Grundsteuermesszahl um weitere 25 Prozent.
In Niedersachsen spielt auch der Lage-Faktor eine besondere Rolle: (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde) 0,3. Der Lage-Faktor wird auf zwei Nachkommerstellen gerundet. Die Bodenrichtwerte und Durchschnittswerte werden von der Vermessungs- und Katasterverwaltung an die Finanzämter übermittelt.
Gut zu wissen: Für die Grundstücksbesitzer lässt sich der Faktor mithilfe des Grundsteuer-Viewers nachvollziehen. Dort wird auch für jede Gemeinde der durchschnittliche Bodenwert veröffentlicht.
So wird gerechnet:
Grundsteuermessbetrag
|
=
|
Grundstücksfläche x 0,04 EUR je Quadratmeter x Lagefaktor x Grundsteuermesszahl
|
+
|
Gebäudeflache x 0,5 EUR je Quadratmeter x Lagefaktor x Grundsteuermesszahl
|
|
Grundsteuer
|
=
|
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde
|