Neues Grundsteuermodell verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Juli 2021 ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Damit weicht Niedersachsen ebenso wie Baden-Württemberg vom Bundesmodell ab. Das vom Land Niedersachsen selbst entwickelte sogenannte “Flächen-Lage-Modell” stellt als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer auf die Grundstücksfläche und die Lage als Wertfaktor ab. Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell bietet das Flächen-Lage-Modell insbesondere den Vorteil, dass es mit nur noch einer einmaligen Hauptfeststellung leichter zu verwalten ist als das Bundesmodell, das regelmäßig weitere Hauptfeststellungen im 7-Jahres-Rhytmus vorsieht. Nur bei gravierenden Änderungen der Lageverhältnisse, die automatisiert von der Verwaltung überprüft werden, kommt es im Flächen-Lage-Modell zu neuen Steuerbescheiden in den betroffenen Gebieten. Insgesamt bedeutet dies erhebliche Einsparungen von Personal- und Verwaltungskosten.
Anders als bei der Orientierung nur an der Fläche bezieht dieses Modell auch die Lage des Grundstücks mit ein. Als Indikator für die Bewertung der Lage werden die flächendeckend für Bauflächen vorhandenen Bodenrichtwerte für das jeweilige Grundstück genutzt. Der Bodenrichtwert des Grundstücks wird mit dem Gemeindedurschnitt verglichen. Mit dieser Relation wird das “Besser” oder “weniger gut” der Lage messbar gemacht.
Der Bundesgesetzgeber hatte den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, von einer Öffnungsklausel Gebrauch zu machen, also losgelöst von Modell des Bundesfinanzministeriums eigene Bewertungsverfahren zu entwerfen.