Rechtsgrundlagen für die öffentliche Bestellung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Öffentlich bestellte(r) Sachverständige(r) wird man in einem Bestellungsverfahren, das die IHKs durchführen. Diese Aufgabe zählt zu den wichtigen hoheitlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern in Deutschland, wobei sie auf den Gebieten der Wirtschaft bestellen.
Sie ist in der zurzeit geltenden Fassung von der Vollversammlung gemäß § 36 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (Nds. AG IHKG) beschlossen worden und basiert auf einer Muster-Sachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die Sachverständigenordnung enthält unter anderem die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Pflichten von Sachverständigen.
Ausführungsregelungen zu den einzelnen Vorschriften der Sachverständigenordnung sind in den Richtlinien zur Sachverständigenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 248 KB) enthalten.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern

Öffentlich bestellte und vereidigte Probenehmer prüfen die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Schiffseichaufnehmern

Öffentliche bestellte und vereidigte Schiffseichaufnehmer ermitteln verantwortlich das Ladegewicht eines Binnenschiffes durch eine Eichaufnahme.