Rechtsgrundlagen für die öffentliche Bestellung
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Öffentlich bestellte(r) Sachverständige(r) wird man in einem Bestellungsverfahren, das die IHKs durchführen. Diese Aufgabe zählt zu den wichtigen hoheitlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern in Deutschland, wobei sie auf den Gebieten der Wirtschaft bestellen.
Hier finden Sie die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB) vom 21. März 2023.
Sie ist in der zurzeit geltenden Fassung von der Vollversammlung gemäß § 36 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (Nds. AG IHKG) beschlossen worden und basiert auf einer Muster-Sachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die Sachverständigenordnung enthält unter anderem die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie die Pflichten von Sachverständigen.
Ausführungsregelungen zu den einzelnen Vorschriften der Sachverständigenordnung sind in den Richtlinien zur Sachverständigenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 248 KB) enthalten.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Öffentlich bestellte und vereidigte Probenehmer prüfen die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr.
Hier finden Sie die Vorschriften der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 45 KB) vom 17. März 2010.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Schiffseichaufnehmern
Öffentliche bestellte und vereidigte Schiffseichaufnehmer ermitteln verantwortlich das Ladegewicht eines Binnenschiffes durch eine Eichaufnahme.
Hier finden Sie die Vorschriften der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Schiffseichaufnehmern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB) vom 17. März 2010.