Kontrolle des Spam-Ordners bei Geschäfts-E-Mail ist Pflicht

Der Inhaber einer geschäftlichen E-Mail-Adresse ist verpflichtet, täglich seinen Spam-Ordner zu kontrollieren, um versehentlich als Werbung aussortierte wichtige Nachrichten zurück zu holen, so das Landgericht Bonn.
Der Beklagte war Anwalt. Klägerin war seine ehemalige Mandantin, der ein Schaden entstanden war, weil der Beklagte eine wichtige E-Mail nicht weitergeleitet hatte. Der Beklagte berief sich darauf, dass die besagte Nachricht in seinem Spam-Ordner hängen geblieben sei und er diese daher erst zu spät entdeckt habe.
Das Gericht sprach der Klägerin Schadensersatz zu. Der Beklagte habe nicht sorgfältig gehandelt, da er nicht täglich seinen Spam-Ordner kontrolliert habe. Seine E-Mail-Adresse führe er auf seinem Briefkopf auf und stelle sie dadurch als Kontaktmöglichkeit ausdrücklich zur Verfügung. (LG Bonn, Urt. v. 10.01.2014, Az.: 15 O 189/13)
Praxistipp:
Wer eine geschäftliche E-Mail-Adresse zum Empfang bereithält muss sicherstellen, dass ihn die ihm zugesandten Nachrichten auch erreichen. Bei aktiviertem Spam-Filter sollte der Inhaber seinen Spam-Ordner daher werktäglich durchsehen. Auch wenn einen Anwalt besonders hohe Sorgfaltspflichten treffen, ist dieses Urteil für alle Unternehmer beachtlich.