(Online-) Verbraucherrechte

Seit Mitte 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Seitdem gilt das neue Verbraucherrecht, u. a. mit geänderten Widerrufsbelehrungen und erweiterten Informationspflichten. Ziel der zugrundeliegenden EU-Richtlinie ist es, die Rechte der Verbraucher europaweit zu vereinheitlichen, um so einen verlässlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Zugleich profitiert jedoch auch die Wirtschaft von einem harmonisierten EU-Binnenmarkt.
Ein kurzer Überblick:
1. Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist wurde für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt. Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.
2. Widerrufsrecht bei falscher Belehrung
Das sogenannte “ewige Widerrufsrecht” wurde abgeschafft. Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf dann 12 Monate und 14 Tage. Nach altem Recht bleibt das Widerrufsrecht unbefristet ("ewig") bestehen, wenn der Verbraucher keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat.
3. Erweiterte Informationspflichten
Art. 246 und 246a § 1 EGBGB sehen in der neuen Fassung vor, dass "Telefonnummer und gegebenenfalls seine Telefaxnummer und E-Mail-Adresse" zu nennen sind. Die verpflichtende Angabe einer Telefonnummer ist neu.
4. Widerrufserklärung
Verbraucher müssen den Widerruf ab jetzt ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht dafür nicht aus. Bisher genügte noch die alleinige Rücksendung der Ware für eine Widerrufserklärung. Der Unternehmer kann den Verbrauchern ein (Internet-)Formular zur Verfügung stellen, welches diese Ausfüllen und an den Unternehmer schicken können.
5. Kosten der Hinsendung
Die regulären Hinsendekosten trägt der Unternehmer mit Ausnahme etwaiger Expresszuschläge. Bisher musste der Unternehmer dem Verbraucher zwar auch schon die Kosten für die Hinsendung der Ware erstatten, jedoch zählten Zuschläge für Express- oder Nachnahmeversand ebenfalls zu den Hinsendekosten.
6. Kosten der Rücksendung
Die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts sind - unabhängig vom Warenwert - nun vom Verbraucher zu tragen, wenn der Händler über diese Rechtsfolge vorab belehrt hat.
Bislang konnte der Unternehmer dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung der Ware nur dann vertraglich im Rahmen einer Kostentragungsvereinbarung auferlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware nicht mehr als 40,00 Euro betrug. Den Unternehmern ist es jedoch freigestellt, auch weiterhin die Rücksendekosten zu übernehmen.
7. Zurückbehaltungsrecht
Der Unternehmer kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachgewiesen hat.
Das ist im Vergleich zum alten Recht ein Vorteil, denn bisher hatten sowohl der Unternehmer als auch der Verbraucher das Recht, die eigene Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung zu verweigern. Dies ist im Versandhandel eine unglückliche Ausgangslage. Für beide Seiten gilt dabei eine Frist von 14 Tagen für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen.
8. Erweiterung der Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Es ist nun nicht mehr möglich, bei der Lieferung versiegelter Waren - die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind - den Vertrag zu widerrufen.
9. Kein Widerrufsrecht bei Downloads
Ein Erlöschen des Widerrufsrechts bei Downloads wurde erstmals explizit geregelt. Bis dato gab es noch keine konkrete gesetzliche Vorschrift. Gleichwohl hatten einzelne Gerichte bereits entschieden, dass bei einem Download-Produkt der Widerruf ausgeschlossen ist. Mit der gesetzlichen Neuerung wurde diese Rechtsprechung bestätigt.
10. Zahlung
Der Unternehmer darf bei Zahlungen mit Kreditkarte oder anderen bestimmten Zahlungsmitteln nicht über Zuschläge mitverdienen. Den Verbrauchern muss mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel ohne Aufschläge angeboten werden.
11. Zusatzleistungen
Vereinbarungen über Zusatzleistungen wie beispielsweise Reiserücktrittsversicherungen oder Expressversand dürfen nicht über bereits angekreuzte Checkboxen herbeigeführt werden.