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Nr. 4874560

Insolvenzrecht

Die Insolvenzordnung regelt das bundeseinheitliche Insolvenzverfahren. Das Insolvenzrecht bemüht sich um die Förderung der Sanierung und forciert die außergerichtliche Schuldenbereinigung. Die Weichenstellung zur Liquidation, Sanierung oder übertragenden Sanierung erfolgt durch die Gläubigerversammlung im eröffneten Insolvenzverfahren. Zur Verfahrenseröffnung reicht es aus, dass die Gerichts- und Verwaltungskosten für den ersten Abschnitt des Verfahrens gedeckt sind. Masseverbindlichkeiten aus fortbestehenden Dauerschuldverhältnissen hindern die Eröffnung nicht.
Kleingewerbetreibenden bietet die Insolvenzordnung in vielen Fällen Zugang zur Verbraucherinsolvenz mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensperiode.
Die Insolvenzordnung finden Sie hier.
Insolvenzstatistiken
Insolvenzen von Unternehmen im IHK-Bezirk Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim werden vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik zahlenmäßig erfasst. Da diese Daten einen wichtigen Indikator für die wirtschaftliche Situation im IHK-Bezirk darstellen, werden sie von uns regelmäßig ausgewertet und veröffentlicht. Die Statistiken finden Sie hier.
Über eröffnete und mangels Masse abgelehnte Insolvenzverfahren im IHK-Bezirk Osnabrück-Emsland erteilen wir Auskunft.
Insolvenzbekanntmachungen
Informationen zur Veröffentlichung von Insolvenzen finden Sie hier.
Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter
Katrin Schweer
Recht und Steuern
Projektleiterin