Tarifverträge, Kollektivarbeitsrecht

Tarifverträge erhalten Sie grundsätzlich nur bei den Gewerkschaften oder bei den Arbeitgeberverbänden. Die Industrie- und Handelskammern gehören nicht zu den Arbeitgeberverbänden. An tariflichen Verhandlungen sind wir nicht beteiligt, auch haben wir keinen Einblick in Tarifverträge.
In der Bundesrepublik gibt es mehrere Tausend Tarifverträge, verschieden für Branchen, Bundesländer usw. Tarifverträge sind nur dann bindend, wenn der Betrieb dem zuständigen Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer der zuständigen Gewerkschaft angehört.
Abweichend davon sind Tarifverträge, die von den Arbeitsministerien für allgemeinverbindlich erklärt werden, auch dann für das Arbeitsverhältnis maßgebend, wenn eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und/oder dem Arbeitgeberverband nicht besteht. In diesen Fällen, die die Ausnahme bilden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Tarifvertrag im Hause zu haben und dem Arbeitnehmer zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Außerdem können allgemeinverbindliche Tarifverträge von dem Arbeitgeberverband oder der Gewerkschaft gegen Kostenerstattung auch dann verlangt werden, wenn keine Mitgliedschaft besteht. Informationen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Verzeichnisse der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in Deutschland und speziell Niedersachsen finden Sie unter nebenstehenden Links.
Bei den übrigen Tarifverträgen - der Mehrheit - haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht in der Gewerkschaft bzw. im Arbeitgeberverband organisiert sind, keinen Rechtsanspruch auf Aushändigung des Tarifvertrages, Einsichtnahme oder Auskünfte.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hält Eckdaten aus Tarifverträgen für eine erste Einschätzung zur Vergütung in einer Branche vor. Informationen dazu finden Sie unter dem externen Link: "Hans Böckler Stiftung: Tarifarchiv - Wer verdienst was?"
Nach dem Niedersächsischen Landesvergabegesetz (NTVergG) haben öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen gegebenenfalls repräsentative Tarifverträge sowie soziale Kriterien zu berücksichtigen. Nähere Einzelheiten erhalten Sie unter dem Link "Infoservice zu Tarifverträgen des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr".
Die Kontaktdaten der wichtigsten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften für den Bezirk der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim finden Sie rechts im Infokasten.