Wettbewerbseinigungsstelle
Die gesetzlich eingerichtete Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten hat die Aufgabe, Streitigkeiten zu schlichten, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht wird. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und Kosten sparend beizulegen.
Sie ist mit einem rechtskundigen Vorsitzenden und kaufmännischen Beisitzern besetzt.
Örtlich zuständig ist die bei uns errichtete Einigungsstelle u. a. dann, wenn der Antragsgegner seine gewerbliche Niederlassung in der Stadt Osnabrück oder den Landkreisen Emsland (ohne Stadt Papenburg), Grafschaft Bentheim oder Osnabrück hat.
Verfahrensablauf
Anträge sind bei der Einigungsstelle schriftlich mit Begründung fünffach unter Bezeichnung der Beweismittel und unter Beifügung etwa vorhandener Urkunden in Urschrift oder Ablichtung einzureichen. Anträge können auch zur Niederschrift der Einigungsstelle gestellt werden. Es besteht kein Anwaltszwang.
Die Antragsschrift wird dem Antragsgegner durch die Einigungsstelle zugestellt. Die Parteien werden zur - nicht öffentlichen - mündlichen Verhandlung geladen. Das persönliche Erscheinen der Parteien kann angeordnet werden. Gegen eine unentschuldigt ausbleibende Partei kann die Einigungsstelle ein Ordnungsgeld festsetzen. Außerdem kann die Einigungsstelle Verfahrenskosten auferlegen.
Die Einigungsstelle hat einen gütlichen Ausgleich (Vergleich) anzustreben. Sie kann den Parteien einen schriftlichen, mit Gründen versehenen Einigungsvorschlag machen. Über jede Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Entscheidung der Einigungsstelle
Die Einigungsstelle entscheidet den Streit grundsätzlich nicht durch Urteil oder Beschluss. Das Verfahren endet durch einen Vergleich der Parteien oder es wird für gescheitert erklärt.
Vergleiche vor der Einigungsstelle haben die Qualität eines vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs.
Unsere Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten erreichen Sie unter
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
bei der Industrie- und Handelskammer
Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
bei der Industrie- und Handelskammer
Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 15 UWG) und der Verordnung über Einigungsstellen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB)