Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten
Eine außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeit kann gegenüber einem herkömmlichen Gerichtsverfahren Vorteile bieten. Insbesondere die Schlichtung ermöglicht es in vielen Fällen, Konflikte zügig, Kosten sparend, nicht-öffentlich und im Wege einer kooperativen Einigung beizulegen. Sie ist - oftmals auch bezeichnet als Wirtschaftsmediation - eine interessante und zukunftsweisende Möglichkeit zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten.
Die Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten für die Region Weser-Ems wird von uns gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg und der Oldenburgischen IHK sowie der IHK für Ostfriesland und Papenburg getragen.
Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann beantragt werden bei Streitigkeiten, die sich aus der unternehmerischen Tätigkeit beider Parteien ergeben, oder bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, die eine unternehmerisch tätige Gesellschaft betreffen.
Grundlage für das Schlichtungsverfahren ist die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten für die Region Weser-Ems. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 116 KB)
Für die gemäß der Verfahrensordnung zwischen den Verfahrensbeteiligten zu treffende Schlichtungsvereinbarung steht ein vorgegebenes Muster einer Schlichtungsvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 24 KB) zur Verfügung.
Bereits zu Beginn einer vertraglichen Beziehung kann für zukünftige Streitfälle im Voraus die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens durch Aufnahme einer entsprechenden Schlichtungsklausel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 18 KB) in den zu schließenden Vertrag vereinbart werden.