Neue Mindestversicherungssummen ab 15.01.2018

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Bekanntmachung vom 18.12.2017, veröffentlicht am 2. Januar 2018,  die Erhöhung der Mindestversicherungssummen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Damit hat das Ministerium die in § 9 Abs. 2 Satz 2 FinVermV turnusmäßig alle fünf Jahre vorgesehene Erhöhung umgesetzt. 

Betroffen hiervon sind alle Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO sowie alle Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. 

Die Mindestversicherungssummen erhöhten sich am 15. Januar 2018 auf 1.276.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. In der Regel werden die Versicherungssummen automatisch angepasst. Gegebenenfalls ist hierfür eine separate Einwilligung des jeweiligen Versicherungsnehmers - Finanzanlagenvermittler oder Versicherungsvermittler mit Erlaubnis - erforderlich. Bitte sorgen Sie in eigenem Interesse dafür, dass die Änderungen in Ihrem Versicherungsvertrag fristgerecht umgesetzt werden, da nicht bestehender oder nicht ausreichender Versicherungsschutz unmittelbare Auswirkung auf Ihre Erlaubnis bzw. Ihre Erlaubniserteilung haben und ein Berufsverbot nach sich ziehen kann.