Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

Für im amtlichen Verzeichnis (AVPQ) eingetragene Unternehmen gilt eine Eignungsvermutung

Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben, müssen auftragsunabhängig nachweisen, dass sie geeignet, also leistungsfähig und zuverlässig sind. Hierzu sind eine Reihe von Erklärungen und Dokumenten erforderlich, die jeweils zu beschaffen, zusammenzustellen und einzusenden sind. Mit der Vergaberechtsreform 2017 sind die Anforderungen noch gestiegen, denn Unternehmen müssen im Vorhinein den Nachweis liefern, dass sogenannte Ausschlussgründe für sie nicht zutreffen.
Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich und freiberuflich Tätige sowie Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer-und Dienstleistungen bewerben, können sich im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eintragen lassen. Die vorab geprüften und eingetragenen Unternehmen gelten als geeignet (Eignungsvermutung).
Diese verbesserte Rechtsstellung bieten die Industrie- und Handelskammern als Träger dieser hoheitlichen Aufgabe, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurde (§ 48 Abs. 8 Vergabeverordnung), in Zusammenarbeit mit den Auftragsberatungsstellen als bewährte und kompetente Prüfer für die Präqualifizierung.

Vorteile des amtlichen Verzeichnisses

  • Reduzierung des Zeit- und Kostenaufwandes bei häufigen Bewerbungen: Nach der Eintragung braucht bei jeder Angebotsabgabe nur noch das Zertifikat in Kopie beigefügt oder die Zertifikatsnummer mit Zugangscode angegeben werden.
  • Höhere Rechtssicherheit durch Eignungsvermutung
  • Werbewirksame Listung im bundesweiten Register Onlineantrag - Amtliches Verzeichnis (ihk.de)
  • Digital kompatibel mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

Das Verfahren und Anwendung

Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe "Präqualifizierung" legen die Unternehmer definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung bei der unabhängigen Präqualifizierungsstelle vor. Für den Bezirk dieser IHK ist dies die PQ-Nord-Servicestelle. Deren Mitarbeiter betreuen Sie auch während der einjährigen Eintragungslaufzeit und informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats über eine mögliche Verlängerung.
Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die zweite Stufe "Eintragung in das amtliche Verzeichnis“, die nach einer abschließenden Prüfung durch die zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgenommen wird. Die verzeichnisführende IHK stellt, nach der Eintragung in das Verzeichnis, ein Zertifikat mit entsprechender Kennnummer aus. Die IHK Hannover ist die verzeichnisführende IHK für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz in den IHK-Regionen Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Stade haben.
Zukünftig brauchen Sie bei jeder Angebotsabgabe nur noch Ihr Zertifikat in Kopie beifügen oder Ihre Zertifikatsnummer mit Zugangscode in beigefügten Formularen der Vergabestelle angeben.

Kosten

  1. Bearbeitungsentgelt 180 Euro zzgl. USt. - vorab gemeinsam mit Unterlagen bei der PQ-Nord-Servicestelle zu entrichten.
  2. Gebühr 74 Euro - Gebührenbescheid von der IHK Hannover nach Eintragung
Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis ist ein Jahr gültig.
Informationen und Ansprechpartner - "Präqualifizierung" (1. Stufe) bei der PQ-Nord-Servicestelle unter https://www.abst-mv.de/praequalifizierung
Die PQ-Nord-Servicestelle bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist der gemeinsame Partner der IHKs in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für die Vorprüfung (Präqualifizierung) der Unterlagen und Nachweise und Ihr Ansprechpartner.
Informationen und Antragstellung - "Eintragung in das amtliche Verzeichnis" (2. Stufe) bei der IHK Hannover unter Onlineantrag - Amtliches Verzeichnis (ihk.de)