Drei öffentlich bestellte Sachverständige neu in der Region
Burkhard Budke aus Glandorf, Frank Landwehr aus Haren und Fabian Niehenke aus Osnabrück wurden am 1. August 2023 als Sachverständige öffentlich bestellt. IHK-Vizepräsident Koch vereidigte die Experten, die anschließend stolz ihre Urkunden und viele Glückwünsche entgegennehmen konnten. Budke und Landwehr wurden für das Sachgebiet “Schäden an Gebäuden”, Niehenke als Sachverständiger für “Verpackungsentsorgung” bestellt.
Der Sachverständige Fabian Niehenke leistet seinen Eid.
© IHK
Die Sachverständigen Burkhard Budke und Frank Landwehr schwören ihren Eid.
© IHK
Für alle drei Sachverständigen, die ihre Familien mit zur Vereidigung gebracht hatten, war es ein langer Weg der Vorbereitung. “Gerade die Familie bekommt es spürbar mit, wenn für das Ziel öffentlich bestellt zu werden viele Stunden in der Freizeit geopfert werden müssen”, sagt die IHK-Beraterin im Sachverständigenwesen Helga Conrad. Sie hat alle drei Bewerber auf ihrem Weg zur öffentlichen Bestellung über mehrere Jahre begleitet.
(v. l.): IHK-Beraterin Helga Conrad, B.Sc. Fabian Niehenke, IHK-Vizepräsident Heinrich Koch, Dipl.-Ing. (FH) Frank Landwehr, Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Budke und IHK-Jurist Robert Alferink
Sachverständige, die öffentlich bestellt sind, haben den Nachweis ihrer “besonderen” Sachkunde erbracht, verfügen somit über überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten auf ihrem Bestellungsgebiet. Dazu durchlaufen sie bei ihrer Bestellungskörperschaft wie der IHK ein recht aufwändiges Prüfungsverfahren. Zum einen umfasst dieses die Prüfung ihrer persönlichen Integrität. Die Bewerber müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, charakterstark und vertrauenswürdig sein sowie einen guten Ruf genießen. Darüber hinaus werden sie intensiv fachlich überprüft. Dazu legen sie verschiedene Gutachten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad vor, durchlaufen in der Regel eine schriftliche, zum Teil auch praktische Prüfung und behaupten sich in einem Fachgespräch mit entsprechenden Experten ihres Sachgebiets.
Bei positivem Ausgang werden sie regelmäßig für fünf Jahre öffentlich bestellt. Durch ihre Bestellungskörperschaft werden sie zudem darauf vereidigt, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstatten. Nach dieser Zeit können sie sich erneut bestellen lassen, dazu wird ihre Qualifikation erneut auf den Prüfstand gestellt.
In Deutschland sind rund 7000 Sachverständige in fast 250 Sachgebieten durch IHKs öffentlich bestellt. Diese stehen allen Interessenten, ob Unternehmen, Gerichte oder Verbraucher, zur Verfügung und sind im regionalen sowie im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis unter Sachverständige-finden abrufbar.