EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Durch die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird die rechtswidrige Offenlegung und Nutzung von Geschäftsgeheimnissen künftig EU-weit verboten. Nach der Veröffentlichung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationale Gesetze.
Geschäftsgeheimnisse müssen künftig jedoch immer angemessen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein, um als solche anerkannt zu werden (Art. 2 RiLi). Das „reverse engeneering“ wird rechtmäßig, es sei denn, es wird eine eigene Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen (Art. 3 RiLi).
Unternehmen sind gut beraten, sich schon jetzt auf diese neuen Bedingungen einzustellen. Die Voraussetzungen zum Schutz weichen von der noch aktuellen deutsche Rechtslage ab. Art. 5 RiLi enthält die lange umstrittene Regelung zur Ausnahme des „Whistleblowing“ im Bereich der Geschäftsgeheimnisse.
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