Office Pro: Falsche Rechnung aus der Schweiz
Der Schutzverband warnt vor Rechnungen für Software Packages aus der Schweiz!
Unter der Überschrift Office Pro versendet eine Schweizer Aktiengesellschaft mit der Bezeichnung K Best Horizon SA Rechnungen in Höhe von 8.640 € an deutsche Unternehmen.
Jedenfalls wird dieser Eindruck auf den ersten Blick erweckt.
Bei genauerem Hinschauen entdeckt der Adressat vielleicht - jedenfalls mit Mühe - im Kleingedruckten den Hinweis darauf, dass es sich bei dem Schriftstück lediglich um ein Offer, also ein Angebot, handelt!
Bei genauerem Hinschauen entdeckt der Adressat vielleicht - jedenfalls mit Mühe - im Kleingedruckten den Hinweis darauf, dass es sich bei dem Schriftstück lediglich um ein Offer, also ein Angebot, handelt!
Im Falle der Annahme des Angebots oder besser: Wer darauf hereinfällt, zahlt auf ein Konto in Malta. Die IBAN beginnt nämlich mit MT. Zahlungsfrist: 14 Tage.
Die Rückabwicklung solcher Zahlungen dürften naturgemäß auf Schwierigkeiten stoßen.
Die Rückabwicklung solcher Zahlungen dürften naturgemäß auf Schwierigkeiten stoßen.
Die Aktiengesellschaft soll laut Briefkopf in der Sennweidstrasse 45, 6312 Steinhausen, Schweiz ansässig sein.
Bemüht man die einschlägigen Suchmaschinen, finden sich dort zwar rund 25 Unternehmen verschiedenster Branchen, nicht jedoch die K Best Horizon AG!
Es bestehen deshalb ernsthafte Zweifel an dem Sitz der Aktiengesellschaft. Möglicherweise stammen die Rechnungen auch aus Deutschland.
Hierfür könnte die Tatsache sprechen, dass diese per DIALOGPOST Ein Service der Deutschen Post- so die Stempel auf den Umschlägen - versandt wurden.
Bemüht man die einschlägigen Suchmaschinen, finden sich dort zwar rund 25 Unternehmen verschiedenster Branchen, nicht jedoch die K Best Horizon AG!
Es bestehen deshalb ernsthafte Zweifel an dem Sitz der Aktiengesellschaft. Möglicherweise stammen die Rechnungen auch aus Deutschland.
Hierfür könnte die Tatsache sprechen, dass diese per DIALOGPOST Ein Service der Deutschen Post- so die Stempel auf den Umschlägen - versandt wurden.
Der Schutzverband nimmt die Aussendungen ein weiteres Mal zum Anlass, Unternehmer darauf hinzuweisen, bei Abrechnungen jeglicher Art immer das Kleingedruckte zu lesen!
Dies gilt umso mehr für Rechnungen, die nicht in deutscher Sprache, sondern wie hier auf Englisch gehalten sind.
Dies gilt umso mehr für Rechnungen, die nicht in deutscher Sprache, sondern wie hier auf Englisch gehalten sind.
Sollte sich aus möglicherweise weiterem Schriftverkehr ergeben, dass es deutsche Verantwortliche für die Aussendungen gibt, bittet der Schutzverband um Hinweise, damit die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden können.
Betroffene Adressaten sollten sich darüber hinaus überlegen, auch selbst Strafanzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.
Betroffene Adressaten sollten sich darüber hinaus überlegen, auch selbst Strafanzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.
Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) vom 16.02.2021
Die IHK berät betroffene Unternehmen bei Bedarf und nimmt gern Hinweise auf eine Rückverfolgbarkeit aus Deutschland auf.