Maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert
Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird angesichts der Corona-Krise von zwölf auf 21 Monate verlängert. Damit soll den Arbeitgebern, die in diesem Zeitraum im Vertrauen auf eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen vornehmen, Planungssicherheit gegeben werden.
Diese Verlängerung ist zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet. Sie betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2019 entstanden ist. Ihr Anspruch auf Kurzarbeit wäre womöglich bald, also nach maximal zwölf Monaten, ausgelaufen.
Die neue Regelung wurde am 20. April 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 31. Januar 2020 in Kraft. Im Herbst soll über eine mögliche weitere Verlängerung diskutiert werden.