IHK warnt vor Fakerechnungen einer "IHKT"

12. August 2020: Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hatte erst vor kurzem vor einer aktuellen Betrugsmasche gewarnt. Danach erhalten Firmen derzeit vermehrt ein vermeintliches Behördenschreiben der „ZS Zahlungsstelle“. In den Schreiben wird behauptet, im Namen des lokalen Amtsgerichts eine offene Rechnung einzufordern. Hier mehr dazu.
Nun erhalten bundesweit vermehrt Betriebe Zahlungsaufforderungen von einer so genannten “IHKT Industrie- und Handelskartei” . Die Unternehmen werden aufgefordert, einen “Kostenbescheid 2020” in Höhe von 641,71 Euro für die Registrierung in der Industrie- und Handelskartei zu begleichen. Das Schreiben erweckt dabei den Eindruck, von einer öffentlichen Stelle zu stammen.
Das ist nicht der Fall. Bei diesen angeblichen Bescheiden handelt es sich um eine so genannte Abo-Falle. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. hat wegen der Verwechslungsgefahr mit Industrie- und Handelskammern bzw. dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine  Warnmeldung herausgegeben.
Das Rechnungsformular sieht aus wie die hinlänglich bekannten Fake-Abrechnungen für Handelsregistereintragungen. Der Versender bezeichnet sich als Diglio UG (haftungsbeschränkt) und hat seinen Sitz angeblich in der Gräfenberger Allee 277 - 287 A, 40237 Düsseldorf.

Dies geht allerdings nur aus dem äußerst Kleingedruckten hervor, die Adresse ist darüber hinaus gefälscht und nicht zustellfähig. Das Formular unterscheidet sich jedoch in der Überschrift eklatant von klassischen Vorbildern: Dort werden blickfangmäßig die Begriffe IHKT und Industrie- und Handelskartei verwendet.

Auf diese Weise wird unterschwellig der Eindruck hervorgerufen, das Formular stamme von einer Industrie- und Handelskammer oder sogar direkt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (ursprüngliche Abkürzung DIHT).

Darüber hinaus wird der Eindruck amtlicher Herkunft verstärkt durch einen Stempel, der im Rahmen die Begriffe Antrag bewilligt und Handelskartei Dezernat trägt. Dieser Stempel sieht aus, als sei er mit einem Kürzel "unterschrieben", also bewilligt, dies durch Verwendung von blauer Kugelschreiberfarbe. Tatsächlich enthalten sämtliche dem Schutzverband vorliegende Formulare denselben Stempel mit derselben Fake-Unterschrift.

Der Schutzverband warnt vor unnötigen Zahlungen, in diesem Fall durchgehend in Höhe von 641, 71 €. Wie immer in derartigen Fällen hat der Schutzverband Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

Quelle:
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.
Wenn Sie auch ein solches Formular erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und zahlen Sie nicht. Sollten Sie bereits gezahlt haben, wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder an die Empfängerbank, um die Zahlung rückgängig zu machen.