Höhere Mindestlöhne im Baugewerbe und für Gebäudereiniger
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten neue tarifliche Mindestlöhne ab März für alle Beschäftigte. Auch in Betrieben, die nicht tariflich gebunden sind. Die neuen Mindestlohnverordnungen sind am 1. März 2018 in Kraft getreten.
Im Baugewerbe steigt bundesweit der Mindestlohn in allen Lohngruppen: Ungelernte nach Lohngruppe 1, etwa Werker und Maschinenwerker, erhalten einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro. Ab 1. März 2019 stehen ihnen 12,20 Euro zu.
Beim Mindestlohn für Lohngruppe 2, Facharbeiter, wird regional unterschieden: In Ostdeutschland entspricht er der Lohngruppe 1. In Westdeutschland liegt er zunächst bei 14,95 Euro pro Zeitstunde und steigt ab 1. März 2019 auf 15,20 Euro. Fachkräften in Berlin steht ein Mindestlohn von 14,80 Euro zu. Er erhöht sich ab 1. März 2019 auf 15,05 Euro.
Im Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten neue tarifliche Mindestlöhne: Im Dachdeckerhandwerk wird beim Mindestlohn erstmalig nach dem Qualifikationsniveau unterschieden. Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro, ungelernte mindestens 12,20 Euro. Ab 1. März 2019 steigt der Mindestlohn nur für gelernte Dachdecker auf 13,20 Euro.
Die Lohnuntergrenzen in der Gebäudereinigung gleichen sich in Ost und West bis 2020 schrittweise an: In den alten Bundesländern (inklusive Berlin) müssen Reinigungskräfte in der Lohngruppe 1, Innenreinigung, mindestens 10,30 Euro pro Zeitstunde bekommen. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 Euro. Glas- und Fassadenreinigern der Lohngruppe 6 steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro in den alten und 12,18 Euro in den neuen Bundesländern zu.