EU regelt Verhältnis zwischen Verkaufsplattformen und Unternehmen neu

Ab dem 12.Juli 2020 gilt die europäische Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (kurz: P2B-Verordnung) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Damit soll das Verhältnis von Online-Plattformen und den dort tätigen Unternehmen auf eine transparente und faire Basis gestellt werden.     
Die Verordnung gilt im Wesentlichen für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen, die gewerblichen Nutzern in der EU angeboten werden, die über diese Vermittlungsdienste oder Suchmaschinen Waren oder Dienstleistungen in der EU befindlichen Verbrauchern anbieten. Ausgenommen sind Dienste, die nicht zur Anbahnung direkter Transaktionen bereitgestellt werden bzw. bei denen kein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern besteht.
Die neue Verordnung enthält vor allem inhaltliche Anforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber der Plattformen. Diese AGB müssen künftig klar und verständlich formuliert und jederzeit - auch schon vor Vertragsschluss - für gewerbliche Nutzer verfügbar sein. Geplante Änderungen sind auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln und dürfen erst nach angemessener Frist (grundsätzlich: 15 Tage) in Kraft treten.
Entsprechen die Plattform-AGB diesen Anforderungen nicht, so sind sie nichtig (Artikel 3 Absatz 3 P2B-VO). Im Falle der AGB-Änderung steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu, über das er zu informieren ist. Sperren die Plattformbetreiber ihre Dienste für einzelne Waren oder Dienstleistungen eines gewerblichen Nutzers, so ist die Entscheidung zu begründen und auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln (Artikel 4 Absatz 1 P2B-VO). Bei einer Kündigung des Vertrags muss die konkrete Begründung dafür in der Regel mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Die Verordnung enthält zudem weitere Regelungen etwa zur Transparenz von Ranking-Parametern, zum angemessenen Beschwerdemanagement oder zu Bestpreisklauseln.
Welche Auswirkungen die Verordnung auf die Beziehung zwischen Online-Plattformen auf der einen Seite und ihren gewerblichen Nutzerinnen und Nutzern auf der anderen Seite hat, zeigt nachfolgender Beitrag von Trusted Shops.
Praxishinweis: Die P2B-VO möchte einen Beitrag dazu leisten, die Rechte gewerblicher Nutzer gegenüber Plattformen sichtbar zu machen und zu stärken. Ob das in der Praxis tatsächlich gelingt, wird die künftige Entwicklung zeigen.