Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen. Es geht um gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die per E-Mail angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt wurden. In dem Schreiben wird zur Zahlung angeblich fälliger Anmeldegebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert.
In der Warnmeldung wird auch erläutert, woran man die gefälschten Schreiben erkennt. Eine wichtige Information: Das DPMA schickt grundsätzlich keine Rechnungen, sondern mit der Empfangsbestätigung gibt es nur eine Gebühreninformation. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Außerdem informiert das DPMA über die korrekte Kontoverbindung – jede Abweichung dazu (insbesondere bei der Länderkennung) ist ein eindeutiges Zeichen für eine betrügerische Zahlungsaufforderung.
Hier geht es zur Warnung des DPMA.
IHK-Tipp: “Seien Sie aufmerksam, gerade in der Urlaubszeit. In der Hektik des Alltags besteht die Gefahr, dass dubiose Rechnungen sofort und ungeprüft bezahlt werden. Schauen Sie genau hin und informieren Sie Kollegen, die mit Überweisungen betraut sind.” rät die IHK-Beraterin Helga Conrad.
Quelle: Pressemitteilung des DPMA – 26. Juni 2023