Corona: Datenschutzkonforme Dokumentation Schutz vor Neuinfektionen

Seit dem 11. Mai 2020 gilt für zahlreiche Gewerbebetriebe gemäß der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus (CoronaVO) eine Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten aller Kundinnen und Kunden sowie des Zeitpunkts des Betretens und Verlassens des Betriebs. Diese Daten müssen drei Wochen aufbewahrt werden. Personen, die hiermit nicht einverstanden sind, dürfen nicht bedient werden.
Die Landesdatenschutzbeauftragte gibt auf ihrer Internetseite Hilfen, wie bei dieser Pflicht der Datenschutz gewahrt wird. Außerdem stellt sie dort Muster für einzelne Branchen zur Verfügung.