Unternehmensgründung in den Niederlanden

Die Niederlande sind als Investitionsstandort für deutsche Unternehmen besonders geeignet. Dies ist nicht nur auf die geographische Nähe und die kulturellen Gemeinsamkeiten zurückzuführen, die zu einem besonders engen Warenaustausch beitragen. Auch die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind denen in Deutschland ähnlich. Um den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmensgründung sicherzustellen, ist allerdings die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich.
Die wesentlichen Aspekte für die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden sind:
  • Deutsche Unternehmen und Einzelpersonen können in den Niederlanden im Allgemeinen ohne Einschränkungen Firmen gründen. Sie sind Firmen, die sich in rein niederländischem Eigentum befinden, gleichgestellt.
  • Gründer/Gesellschafter einer BV muss nicht in den Niederlanden ansässig sein. Für die Gründung und Eintragung der BV wird allerdings eine niederländische Geschäftsadresse benötigt.​​​​​​​
  • Die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten unterliegt im Allgemeinen keinen Beschränkungen. Für bestimmte Gewerbe und Berufe, z. B. in der Bau- und Lebensmittelindustrie, bestehen allerdings noch Zugangsregelungen.
  • Jeder Gewerbetreibende ist gemäß niederländischem Handelsregistergesetz verpflichtet, sich bei der für den Geschäftssitz zuständigen Kamer van Koophandel in das Handelsregister eintragen zu lassen. Der Umfang der registrierungspflichtigen Angaben richtet sich nach der gewählten Unternehmensform. Welche der möglichen Gesellschaftsformen für die Firmengründung vorteilhaft ist, hängt im Einzelfall von der Art und Tätigkeit des Unternehmens und der geplanten Entwicklung ab.
  • Für Kapitalimporte bestehen keine devisenrechtlichen Beschränkungen, ausländische Kapitalbeteiligungen an inländischen Gesellschaften sind daher uneingeschränkt möglich. Der Transfer von Dividenden, Gewinnen und Darlehenszinsen sowie die Rücküberweisung
    von Stammkapital oder Restvermögen bei Firmenliquidation sind genehmigungsfrei.
  • Die in den Niederlanden erwirtschafteten Gewinne sind dort zu versteuern. Für Einzelunternehmen kann die Steuerbelastung höher als in Deutschland sein, da die Steuerprogression in den Niederlanden deutlich früher einsetzt als in Deutschland. Kapitalgesellschaften zahlen zwischen 20 und 25 Prozent Körperschaftssteuer, die Kapitalertragsteuer auf Dividenden beträgt 15 Prozent. Eine Gewerbesteuer gibt es im niederländischen Steuerrecht nicht.
  • Für Arbeitnehmer mit ständigem Arbeitsort in den Niederlanden gilt grundsätzlich niederländisches Arbeitsrecht, das gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht erhebliche Unterschiede aufweist. Insbesondere sind die Regelungen im Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Urlaub, Mindest- und Vertragslöhne, Bestimmungen bei der Auflösung des Arbeitsvertrages und des Arbeitsschutzes zu beachten.