Brennpunkt: Krise in der Ukraine
Die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine überschlagen sich und die Krise in der Ukraine droht weiter zu eskalieren. Regionale Unternehmen betrachten derweil die aktuelle Entwicklung im Osten der Ukraine mit Sorge. Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen finden Sie hier auf unserer Sonderseite zum Konflikt.
Krisen-Hotline
Für betroffene Unternehmen hat die IHK unter 0541 353-161 eine Krisen-Hotline eingerichtet.
Sonderumfrage zur aktuellen Situation in der Ukraine
Die regionalen Unternehmen sind vielfältig in Russland und in der Ukraine engagiert. "Rund 400 Unternehmen aus dem IHK-Bezirk sind dort aktiv, teilweise mit eigenen Vertriebs- oder Produktionsniederlassungen. Daher sind sie auch stark von den Auswirkungen der aktuellen Krise betroffen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf bei der Vorstellung der Ergebnisse einer IHK-Blitzumfrage bei den dort aktiven Unternehmen.
Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen (52 %) rechnet mit Umsatzeinbrüchen aufgrund der Ukraine-Krise. Besonders betroffen ist dabei das Verarbeitende Gewerbe und dort vor allem der Maschinenbau. „Knapp jedes zehnte Unternehmen hat mögliche Umsatzeinbrüche von mehr als 25 % prognostiziert. Dies könnte im ungünstigen Fall eine existenzielle Bedrohung der betroffenen Unternehmen bedeuten“, so Graf. Einzelne Betriebe hielten auch einen Totalausfall im Russland- und Ukrainegeschäft für möglich, insbesondere wenn der Zahlungsverkehr weiter eingeschränkt werde.
Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen (52 %) rechnet mit Umsatzeinbrüchen aufgrund der Ukraine-Krise. Besonders betroffen ist dabei das Verarbeitende Gewerbe und dort vor allem der Maschinenbau. „Knapp jedes zehnte Unternehmen hat mögliche Umsatzeinbrüche von mehr als 25 % prognostiziert. Dies könnte im ungünstigen Fall eine existenzielle Bedrohung der betroffenen Unternehmen bedeuten“, so Graf. Einzelne Betriebe hielten auch einen Totalausfall im Russland- und Ukrainegeschäft für möglich, insbesondere wenn der Zahlungsverkehr weiter eingeschränkt werde.
Weitere Informationen und die Ergebnisse der Sonderumfrage finden Sie hier.
Nützliche Links und Ansprechpartner:
- DIHK Portal zur aktuellen Krise
- Auslandshandelskammer Ukraine
- Auslandshandelskammer Russland
- Krisenmanagement: Hier finden Sie eine Checkliste für Unternehmen.
- Aktuelle Informationen des BAFA zu Sanktionen
- Vertretung des Landes Niedersachsen in der Russischen Föderation
- Die aktuellsten Informationen erhalten Sie auch über das AHK-Sanktionsbriefing
- Die AHK-Russland bietet hier eine Übersicht zu Sanktionen anderer Länder gegen Russland
- Infoportal Ukraine der Niedersächsischen Landesregierung
- Aktuelle Hinweise für Hilfsgütertransporte in die Ukraine und die Beförderung von Flüchtenden des BAG
So können Sie helfen: IHK-Organisation #WirtschaftHilft
- DIHK - Ukraine: Viele Unternehmer wollen helfen und tun es schon! IHKs begleiten Aktivitäten unter #WirtschaftHilft: www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/krise-russland-ukraine-wirtschaftssanktionen/ukraine-viele-unternehmer-wollen-helfen-und-tun-es-schon-67268
- Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge der DIHK Service GmbH hat eine Liste für mögliche Geldspenden und ein zukünftiges Engagement vor Ort: www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/news/wie-koennen-sie-als-betrieb-aktuell-helfen/
- Die Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen (AHK Baltikum) zeigt Solidarität mit der Ukraine und wirbt für Unterstützung: www.ahk-balt.org/mitglieder/ukraine-hilfe
- Die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK Ungarn) hat ebenfalls wichtige Informationen für Unternehmen im Allgemeinen und für diejenigen, die helfen wollen: www.ahkungarn.hu/ukraine
- AHK Slowakei - Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer informiert ebenfalls umfassend zum Konflikt an der Grenze zur Ukraine und ruft zu Spenden auf. Sie folgt dem Aufruf der AHK Ukraine und des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft: slowakei.ahk.de/ukraine-krieg
Sanktionen gegen Russland und Belarus
Am 3. Juni 2022 wurde das 6. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus im EU-Amtsblatt L 153 veröffentlicht.
Verboten wird insbesondere die Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg. Darüber hinaus sieht das Paket Sanktionen in weiteren Bereichen sowohl gegen Russland als auch gegen Belarus vor.
Die zusätzlichen Sanktionsbestimmungen umfassen u.a. (Auszug):
Belarus:
- Finanzsanktionen: Listung weiterer 12 Personen und 8 Einrichtungen (EU (DVO) 2022/876 zur Änderung VO 765/2006)
- SWIFT-Ausschluss „Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau (Belinvestbank) (EU (VO) 2022/877 zur Änderung VO 765/2006 gegen Belarus)
Russland:
- Finanzsanktionen: Listung weiterer 65 Personen und 18 Einrichtungen (EU (DVO) 2022/878 zur Änderung VO 269/2014)
- Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Für Rohöl, das über Pipelines geliefert wird, gelten Ausnahmen. (EU (VO) 2022/879 zur Änderung VO 833/2014)
- Verbot von Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl.
- Exportverbot für weitere High-Tech-Produkte, die der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten (z.B. Chemikalien)
- SWIFT-Ausschluss für drei russische Großbanken ab 14.06.2022: Sberbank, Kreditbank Moskau, Russische Agrarbank
- Verbot des Sendebetriebs für drei russische Rundfunkanstalten
- Verbot der Erbringung von Buchführungs- und Beratungsdienstleistungen für russische Unternehmen (Ausnahmen für russische Töchter westlicher Unternehmen)
- Durchsetzung der Finanzsanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten (EU (VO) 2022/880 zur Änderung VO 269/2014)
Am 8. April 2022 hat die EU das fünfte Sanktionspaket i.Z.m. der Invasion der Ukraine erlassen.
Erweiterung der Liste der individuellen EU-Sanktionen um 217 weitere natürliche Personen, darunter alle Regierungsmitglieder und Parlamentsabgeordneten der Donezker und Lugansker Volksrepubliken sowie mehrere russische Beamte, deren Familienangehörige, Geschäftsleute und Journalisten.
Erweiterung der Liste der individuellen EU-Sanktionen um 18 weitere Unternehmen, darunter Maschinenbau- und Rüstungskonzerne und die vier Banken Otkritie, Novikombank, Sovcombank und VTB sowie die State Transport Leasing Company (GTLK).
Weitere sektorale Sanktionen:
Massive Erweiterung der Liste der Dual-Use-Güter, deren Export aus der EU nach Russland verboten ist.
Verbot des Exportes weiterer Güter, wie etwa Flugturbinenkraftstoffe, Druckerfarben, Papier, Blumen, Teilchenbeschleuniger sowie weitere Erdöl- und Erdgas-Ausrüstung aus der EU nach Russland.
Verbot des Importes von Düngemitteln (ab 10. Juli 2022), Holz, Zement, Aluminiumblech, Silber, Kaviar, anderen Meeresfrüchten und alkoholischen Getränken sowie von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen (ab 10. August 2022) aus Russland in die EU.
Verbot der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in der EU an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen und die Fortsetzung der Erfüllung dieser Verträge.
Verbot der Bereitstellung von Unterstützung durch Finanzmittel und Finanzhilfen und der Gewährung sonstiger Vorteile im Rahmen von Kooperationsprogrammen der EU, von Euratom oder von EU-Mitgliedstaaten für russische Organisationen, die sich in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befinden.
Ausweitung des Verbots der Ausfuhr von auf Euro lautenden Banknoten nach Russland und des Verkaufs von auf Euro lautenden übertragbaren Wertpapieren auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten.
Verbot für in Russland oder Belarus niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen, Güter auf der Straße in der EU zu befördern (mit Ausnahmen z.B. für Öl- und Metallhandel, Lieferungen von Lebensmitteln, Medizingütern etc. sowie für den Straßentransit zwischen der Region Kaliningrad und dem Rest Russlands).
Verbot des Zugangs zu den Häfen in der EU für Schiffe, die unter der Flagge Russlands registriert sind (mit Ausnahmen z.B. für Öl- und Metallhandel, Liegerungen von Lebensmitteln, Medizingütern etc.).
Verbot, ein Begünstigter von russischen Personen und Organisationen zu sein oder für sie als Treuhänder aufzutreten oder in ähnlicher Eigenschaft zu handeln sowie bestimmte Dienstleistungen für Trusts zu erbringen.
Verbot der Entgegennahme von Geldeinlagen von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, wenn der Gesamtwert der Einlagen 100.000 Euro pro Kreditinstitut in der EU übersteigt.
Verbot der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung für russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, wenn der Gesamtwert der Kryptowerte pro Wallet, Konto oder Verwahrer 10.000 Euro übersteigt.
EU-Sanktionspaket gegen Russland vom 15. März 2022
Angesichts der anhaltenden militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU abermals neue Sanktionen gegen Russland verabschiedet. Das mittlerweile vierte Paket zielt neben einer Ausweitung der Sanktionsliste und Einfuhrverbote im Bereich Eisen und Stahl unter anderem auch auf Investitionsverbote in den russischen Energiesektor ab.
Konkret besteht das Sanktionspaket aus zwei Rechtsvorschriften, die im Amtsblatt L87I erschienen sind.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/427 des Rates wurden zunächst 15 natürliche Personen und neun weitere juristische Personen auf die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Sanktionsliste aufgenommen. Hierunter zählen einerseits prominente Oligarchen, Lobbyisten und Propagandisten, die das Narrativ des Kremls über die Lage in der Ukraine verbreiten. Andererseits sind wichtige Unternehmen in den Branchen Luftfahrt, Schiff- und Maschinenbau sowie Militär- und Dual-Use-Güter betroffen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/428 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 treten darüber hinaus insbesondere folgende Sanktionen zum 16. März in Kraft:
- Verbot aller Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen (s. Ende von Anhang II),
- Verbot, Ratingdienste für russische Personen oder Organisationen zu erbringen oder ihnen Zugang zu entsprechenden Abonnementdiensten zu gewähren,
- Erweiterung der Liste der Personen mit Verbindungen zur technologischen und industriellen Basis der russischen Verteidigung, gegen die strengere Ausfuhrbeschränkungen verhängt werden, und zwar für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Güter und Technologien, die zu technologischen Verbesserungen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands beitragen könnten,
- Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen,
- Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlwaren
- Ausfuhrverbot für sogenannte Luxusgüter (s. Anhang II).
Bedingt durch die dynamische Situation gilt weiterhin, dass sich der Umgang der Sanktionen kurzfristig ändern kann. Über etwaige weitere Maßnahmen werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren. Weitere Details zu dem vierten Sanktionspaket finden Sie insbesondere unter den folgenden beiden Quellen:
- Pressemitteilung: Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: Viertes EU-Paket mit Maßnahmen gegen bestimmte Sektoren und Personen - Consilium (europa.eu)
- EU-Amtsblatt L87I: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:087I:TOC
EU-Sanktionspaket gegen Belarus und Russland vom 9. März 2022
Angesichts der fortschreitenden militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU ein neues Sanktionspaket verabschiedet. Neben der Erweiterung der Sanktionsliste um russische Politiker und Oligarchen beinhaltet dieses insbesondere neue Finanzsanktionen gegenüber Belarus.
In dem Bewusstsein der “sehr ernsten Lage” in der Ukraine hat die EU am 9. März 2022 gleich drei neue Rechtsvorschriften erlassen, welche das bereits bestehende Sanktionsregime erweitern.
In dem Bewusstsein der “sehr ernsten Lage” in der Ukraine hat die EU am 9. März 2022 gleich drei neue Rechtsvorschriften erlassen, welche das bereits bestehende Sanktionsregime erweitern.
Zunächst wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/396 (Amtsblatt L80) gleich 160 neue Personen auf die Sanktionsliste der EU gesetzt (Anhang I der Verordnung Nr. 269/2014). Betroffen sind hierbei neben 146 Mitgliedern des Föderationsrates der Russischen Föderation auch 14 Oligarchen und Geschäftsleute, deren Vermögenswerte in der EU nun eingefroren werden und die nicht mehr in das Hoheitsgebiet der EU einreisen dürfen.
Weiterhin wurden mit der Verordnung (EU) 2022/394 (Amtsblatt L81) weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern der Seeschifffahrt und von Funkkommunikationstechnologie nach Russland beschlossen und der Begriff “übertragbare Wertpapiere” der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Artikel 1, Buchstabe f) präzisiert. Kryptowerte sind nun eindeutig darunter zu subsumieren.
Darüber hinaus wurde mit der Verordnung (EU) 2022/398 (Amtsblatt L82) bei den Sanktionen gegen Belarus nochmals nachgelegt. Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet. Das neue Sanktionspaket umfasst unter anderem folgende Finanzsanktionen gegen Belarus:
- Die beiden belarussischen Banken Belagroprombank und die Dabrabyt sowie die Entwicklungsbank der Republik Belarus und deren belarussische Tochterunternehmen werden teilweise vom Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen;
- Transaktionen mit der Zentralbank von Belarus im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven oder Vermögenswerten und die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel für den Handel mit Belarus und für Investitionen in Belarus werden verboten;
- die Notierung von Aktien belarussischer Staatsunternehmen an EU-Handelsplätzen ist ab dem 12. April 2022 verboten;
- die Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU werden erheblich eingeschränkt, indem die Entgegennahme von Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen oder von in Belarus ansässigen Personen, die 100 000 € übersteigen, die Führung von Konten belarussischer Kunden durch die Zentralverwahrer der EU sowie der Verkauf auf Euro lautender Wertpapiere an belarussische Kunden verboten werden;
- die Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten für Belarus wird verboten.
Details finden Sie hier:
Pressemitteilung: Militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU vereinbart neue sektorspezifische Maßnahmen gegen Belarus und Russland - Consilium (europa.eu)
Am 28.2. und 2.3. verabschiedete die EU weitere Maßnahmen als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine
Die EU hat am 28.2.22 und 2.3.22 weitere Maßnahmen ergriffen, um auf die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu reagieren.
Es wurden neue Sanktionen gegen Personen und Organisationen erlassen.
Mit Verordnung (EU) 2022/334 vom 28.2.22 wurden zudem verboten:
- Transaktionen mit der russischen Zentralbank;
- Überflüge des EU-Luftraums und der Zugang zu EU-Flughäfen für russische Luftfahrtunternehmen aller Art.
Ferner wurde ein Unterstützungspaket in Höhe von € 500 Millionen zur Finanzierung von Ausrüstung und Hilfslieferungen für die ukrainischen Streitkräfte beschlossen.
Mit Verordnung 2022/345 vom 1.3.22, veröffentlicht am 2.3.22, hat die EU sieben russische Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen. Dadurch werden diese Banken vom internationalen Zahlungsverkehr abgekoppelt.
Die Banken sind: Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Rossiya Bank, Sovcombank, Vnesheconombank (VEB) und VTB Bank.
Nicht ausgeschlossen wurden die Sberbank, die größte Bank Russlands sowie die Gazprombank.
Es gilt eine Übergangsfrist von 10 Tagen.
Mit Verordnung 2022/350 vom 1.3.22, veröffentlicht am 2.3.22, hat die EU außerdem Sanktionen gegen die Sendetätigkeiten der russischen Staatsunternehmen Russia Today und Sputnik verhängt.
27. Februar 2022
Maßnahmen gegen die russische Zentralbank
In der Nacht zum 27. Februar haben die EU-Kommission sowie die Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien, Kanada und den USA Sanktionen gegen den Bankensektor angekündigt.
Laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen werden die Vermögenswerte der russischen Zentralbank eingefroren. Dadurch soll es Russlands Währungshüterin erschwert werden, die Folgen der Sanktionen durch Transaktionen mit Fremdwährungen abzufedern.
Die russische Zentralbank stößt damit als die erste große Zentralbank weltweit auf derartige Restriktionen. Zuvor hatten westliche Staaten die Zentralbanken im Iran, in Syrien, Afghanistan und Venezuela sanktioniert.
SWIFT-Teilausschluss
Außerdem einigten sich die EU, die USA und Kanada auf einen Teilausschluss Russlands vom internationalen Zahlungssystem SWIFT. Das soll laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die russischen Export- und Importgeschäfte und das globale Agieren der betroffenen Banken einschränken. Welche Banken konkret von SWIFT abgekoppelt werden, steht noch nicht abschließend fest.
Aus für den goldenen Pass
Darüber hinaus kündigten die EU-Kommission, Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien, Kanada und die USA an, die Möglichkeit wohlhabender, mit der russischen Regierung in Verbindung stehender Russen einzuschränken, sich einen so genannten goldenen Pass und damit eine EU-Staatsbürgerschaft und den Zugang zu europäischen Finanzsystemen zu verschaffen. Neue Sanktionen gegen russische Politiker, regierungsnahe Eliten und ihre Familienangehörigen. Offizielle Entscheidungen dazu sollen demnächst folgen.
EU sperrt Luftraum für russische Flugzeuge
Am 27. Februar haben sich die EU-Staaten darauf geeinigt, ihren Luftraum für russische Flugzeuggesellschaften zu sperren, darunter auch Deutschland. Die Regelung soll für zunächst drei Monate gelten. Zuvor hatten bereits Großbritannien, Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, Estland und Tschechien russische Flugzeuge aus ihrem Luftraum verbannt.
(Quelle: AHK / Ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
(Quelle: AHK / Ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
23. Februar 2022:
Am 23. Februar 2022 hat die EU bestehende Sanktionen gegen Russland wegen Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine ausgeweitet. Im Laufe des 24./25. Februars wird mit dem Erlass weiterer Sanktionen gerechnet.
Am 23. Februar 2022 hat die EU ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem sie auf die Entscheidung Russlands reagiert, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk als unabhängige Gebiete anzuerkennen sowie russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden.
Das von der EU verabschiedete Maßnahmenpaket umfasst:
- Beschränkungen der wirtschaftlichen Beziehungen zu den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk;
- Beschränkungen für den Zugang Russlands zu den EU-Kapital- und Finanzmärkten und Dienstleistungen;
- gezielte Sanktionen gegen die Mitglieder der russischen Staatsduma und weiteren mit der russischen Staatsführung und dem Militärapparat in Verbindung stehenden Personen.
Im Rahmen der Handelssanktionen wurden Handelsbeschränkungen zwischen der EU und den Separatistengebieten erlassen. Es besteht ein Einfuhrverbot (sowie ein Finanzierungs- und Versicherungsverbot entsprechender Einfuhren) für Waren mit Ursprung aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk. Ferner bestehen Investitionsbeschränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige (u.a. im Zusammenhang mit Immobilien und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen) sowie Handels- und Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter und Technologien (gelistet in Anhang II der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates); des Weiteren besteht ein Dienstleistungsverbot u.a. für die Sektoren Tourismus, Verkehr, Telekommunikation, Energie.
Im Rahmen der Finanzsanktionen wurde ein Handelsverbot für russische Staatsanleihen erlassen; ferner wurden u.a. Banken gelistet, welche an der Finanzierung russischer Militäroperationen in den Separatistengebieten beteiligt sind.
Umgesetzt wurden die Sanktionsmaßnahmen vom 23. Februar 2022 durch die Schaffung einer neuen für die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk geltenden Embargoregelung (Verordnung (EU) 2022/263 des Rates) sowie durch Anpassungen der bereits bestehenden Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 des Rates und Nr. 269/2014 des Rates. Im Amtsblatt der EU Nr. L 42I vom 23. Februar 2022 finden Sie die Rechtsvorschriften zur Regelung der EU-Sanktionen (einschließlich einer Liste der sanktionierten Personen und Einrichtungen).
Auf der hier verlinkten Seite des BAFA finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen zu den neuen Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Nähere Informationen zu den Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk finden Sie hier.
Weitere Sanktionen gegen Belarus
Vor dem Hintergrund der Beteiligung an der militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU ein neues Sanktionspaket gegenüber Belarus auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet die Sanktionierung hochrangiger Militärs sowie neue Handelsbeschränkungen.
Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet.
Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat der Rat der Außenminister am 2. März ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Hierunter fällt einerseits die Aufnahme von 22 hochrangigen Militärs auf die Sanktionsliste der EU (Beschluss (GASP) 2022/354, Durchführungsverordnung 2022/353), was neben dem Einfrieren von Vermögenswerten ein Reiseverbot (Ein- und Durchreise) der gelisteten Personen im EU-Hoheitsgebiet bewirkt.
Darüber hinaus wurden in Bezug auf Belarus weitere Beschränkungen für den Handel mit Waren eingeführt, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Substanzen, Holzprodukten, Zementprodukten, Düngemitteln, Eisen- und Stahlprodukten oder auch Kautschukprodukten verwendet werden.
Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien verhängt, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten. Hierzu gehören auch damit verbundene Dienstleistungen. Details zu den neuen Handelsbeschränkungen, s. Verordnung (EU) 2022/355.
Die US-Regierung intensiviert indes ebenfalls ihre Sanktionen gegenüber Belarus.
Die bereits gegen Russland eingeführten strikten Exportkontrollen für Hightech-Produkte wie Halbleiter, Software und für Teile der Luftfahrtindustrie werden in Kürze auch für Belarus gelten. Dies soll verhindern, dass Moskau die Partner in Minsk nutzt, um US-Exportkontrollen zu umgehen, erklärte das Weiße Haus.
Wirtschaftsbeziehungen mit der Ukraine und Russland:
Das Engagement der regionalen Unternehmen in der Ukraine ist überschaubar. Aktuell sind laut IHK-Datenbank 138 Unternehmen aus der Region mit wirtschaftlichen Kontakten in die Ukraine aktiv. Damit liegt das Land im IHK-Länderranking der Geschäftskontakte auf Rang 32. Davon sind 121 Unternehmen im Export tätig, 19 Unternehmen importieren aus der Ukraine und elf Unternehmen unterhalten dort eine Niederlassung oder Produktionsstätte. In erster Linie sind dort Hersteller von Landtechnik, von Nahrungs- und Futtermitteln, von Gummi- und Kunststoffwaren und sonstigen Maschinen engagiert.
Deutlich stärker engagiert sind die regionalen Unternehmen in Russland. Dort sind 250 Unternehmen aktiv (Rang 14), 29 davon haben eine Vertriebsniederlassung oder Produktionsstätte. Die dort aktiven Unternehmen befürchten, dass neue Sanktionen zu weiteren Handelsbeschränkungen führen könnten. Dies würde die regionale Wirtschaft spürbar belasten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Wirtschaftssanktionen politisch wenig Wirkung zeigen, die heimische Wirtschaft dagegen stark beeinträchtigen. Aus dem Grund hatte sich die IHK-Vollversammlung in einer Resolution für eine Überprüfung und ggf. Beseitigung von Sanktionen ausgesprochen.
Hintergrundinformationen:
Ukraine:
- Die deutsch-ukrainischen Handelsbeziehungen entwickeln sich nach dem pandemiebedingten Einbruch 2020 wieder positiv: Im Gesamtjahr 2021 verzeichneten die deutschen Exporte einen Zuwachs von 17,2% gegenüber dem Vorjahr auf 5,4 Mrd. Euro. Die deutschen Importe stiegen um 22,9% auf 3,1 Mrd. Euro. Das Handelsvolumen lag 2021 damit bei 8,5 Mrd. Euro (+19,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Bezogen auf den gesamten Import- und Exportwert befindet sich die Ukraine aktuell auf damit auf Rang 41 unserer wichtigsten Handelspartner.
- Nach dem Einbruch des BIP in 2020 (-4 Prozent) ist die Ukraine wieder auf moderatem Erholungskurs. Für 2021 wird ein BIP-Wachstum von 3,5 Prozent erwartet (Vgl. 2019: 3,2 Prozent).
- Ein großes Problem ist die hohe Schuldenlast der Ukraine. Die Staatsverschuldung betrug im Jahr 2020 65,7 Prozent des BIP (Vgl. 2019: 50,1 Prozent). Zwischen 2018 und 2021 muss die Ukraine jährlich mindestens 7 Mrd. USD an Schulden begleichen. Dies entspricht ca. 10 Prozent des ukrainischen BIP.
- Deutsche Direktinvestitionen in der Ukraine betrugen 2019 laut Deutscher Bundesbank 3,6 Mrd. Euro. Laut Angaben der AHK Ukraine gibt es insgesamt rund 2.000 aktive Firmen mit deutscher Kapitalbeteiligung im Land, die etwa 50.000 Mitarbeiter beschäftigen. Die AHK Ukraine zählt aktuell 165 Mitglieder.
Russland:
1,9% aller deutschen Exporte gehen nach Russland und Deutschland bekommt 2,8% aller Importe von dort.
Russland ist weltgrößter Erdgasexporteur und die drittgrößte erdölexportorientierte Nation weltweit (hinter USA und Saudi-Arabien). Im Jahr 2020 wurden Waren im Wert von rund 331,8 Milliarden US-Dollar aus Russland exportiert.
Fast die Hälfte der ursprünglich 6.300 Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung hat sich seit 2011 vom russischen Markt zurückgezogen. Nach Angaben der AHK sind aktuell noch 3651 deutsche Unternehmen vor Ort aktiv (Bundesbank: 711). Die Unternehmen beschäftigten 2019 laut Bundesbank mehr als 277.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Russland.
Außenhandel erholt sich 2021 schnell wieder: Im Gesamtjahr 2021 stiegen die deutschen Exporte um 15,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 26,6 Mrd. Euro. Die deutschen Einfuhren sind sogar um 52,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 32,7 Mrd. Euro gestiegen. Das Handelsvolumen lag 2021 bei 59,3 Mrd. (+33,2 Prozent).
Russland im Jahr 2021 auf Rang 13 unserer wichtigsten Handelspartner (bezogen auf das Handelsvolumen insgesamt). Betrachtet man nur die deutschen Exporte stand Russland auf Rang 14.
Durch den Trend bzw. die Notwendigkeit zur Lokalisierung stiegen in den vergangenen Jahren die deutschen Direktinvestitionen in Russland. Sie betrugen laut Bundesbank 2019 24,6 Mrd. Euro (2014: 16,6 Mrd. Euro). Deutsche Unternehmen gehören damit zu den aktivsten ausländischen Investoren in Russland. Neben dem hohen Modernisierungsbedarf und dem guten Image der Marke „Made in Germany“ locken vor allem die vergleichsweise hohen Gewinnmargen. Auch der erweiterte Binnenmarkt der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) mit 180 Millionen Verbrauchern gehört zu den Pluspunkten.
Russische Direktinvestitionen in Deutschland betrugen 2019 3,6 Mrd. Euro (2014 ebenfalls 3,6 Mrd. Euro). Laut Bundesbank beschäftigen geschätzte 50 russische Unternehmen in Deutschland über 2.000 Mitarbeiter.
Deutsch-Russische Wirtschaftsbeziehungen
Außenhandel in Mrd. Euro
Handel nach Gütern im Jahr 2021 (Anteil in Prozent)
Deutsche Exportgüter nach Russland
|
Deutsche Importe aus Russland
|
||
Maschinen
|
22%
|
Erdöl und Erdgas
|
59%
|
Kfz- und Kfz-Teile
|
16%
|
Metalle
|
14%
|
Chemische Erzeugnisse
|
11%
|
Kokerei- und Mineralölerzeugnisse
|
8%
|
Pharma
|
10%
|
Kohle
|
7%
|
Elektrische Ausrüstungen
|
6%
|
Chemische Erzeugnisse
|
4%
|
Datenverarbeitungsgeräte
|
6%
|
Restliche Waren
|
9%
|
Sonstige Fahrzeuge
|
5%
|
||
Restliche Waren
|
23%
|
Handelsvolumen in Mrd. Euro
Russland im Ranking Deutschlands als Handelspartner
bezogen auf
|
Dt. Exporte
|
Dt. Importe
|
Handelsvolumen
|
2012
|
11
|
6
|
10
|
2013
|
11
|
6
|
11
|
2014
|
13
|
10
|
12
|
2015
|
16
|
12
|
13
|
2016
|
16
|
13
|
13
|
2017
|
14
|
13
|
13
|
2018
|
15
|
12
|
13
|
2019
|
14
|
13
|
13
|
2020
|
15
|
14
|
14
|
2021
|
14
|
12
|
13
|
Quelle:DIHK