Das Umweltmanagementsystem EMAS

Einen anspruchsvollen Rechtsrahmen für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems bietet das europäische Öko-Audit-System gemäß der Verordnung (EG) 761/2001 "über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung". Öko-Audit wird nach dem englischen Begriff "Eco-Management and Audit Scheme" auch kurz "EMAS" genannt. Einen ersten kompakten Überblick bietet ein Leitfaden, der als Download zur Verfügung steht.
Öko-Audit / EMAS sieht vor, dass die teilnehmenden Organisationen eine Umwelterklärung erstellen und diese von einem zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter für gültig erklären lassen müssen. Die Zulassung der Umweltgutachter ist Aufgabe der DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH. Dort kann das Verzeichnis der zugelassenen Umweltgutachter eingesehen werden.
Nach der Gültigkeitserklärung kann eine Organisation den Antrag stellen, in das europäische Verzeichnis der EMAS-Teilnehmer eingetragen zu werden. Die Aufgabe der Registrierung haben in Deutschland die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. In Niedersachsen wird diese zentral von der IHK Hannover durchgeführt.
Die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der am Öko-Audit-System teilnehmenden Unternehmen und Institutionen rechtfertigen Erleichterungen im Umweltrecht bzw. beim Vollzug der Behörden. Erste Schritte, mit denen Vollzugserleichterungen ermöglicht wurden, sind die EMAS-Privilegierungs-Verordnung des Bundes und der Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 02.04.1998. Weitere Erleichterungen für EMAS-Teilnehmer in Niedersachsen sind ab dem 01.07.2002 in der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes aufgelistet. Bei Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird EMAS-Teilnehmern eine Gebührenermäßigung in Höhe von 30 Prozent gewährt. (siehe auch linke Spalte)