EU Green Deal: Kommission veröffentlicht Leitindikatoren zur Fortschrittsmessung

Am 26. Juli 2022 hat die Europäische Kommission eine Liste von Indikatoren veröffentlicht, um die Fortschritte bei der Umsetzung diverser Klima- und Umweltziele aus dem Green Deal kontrollieren zu können. Dieser Überwachungsrahmen geht auf das 8. Umweltaktionsprogramm zurück.
Die Indikatoren zur Fortschrittsüberwachung betreffen etwa Klimaziele, die Kreislaufwirtschaft, die biologische Vielfalt oder die Null-Schadstoff-Ambition, ebenso Rahmenbedingungen wie etwa im Hinblick auf ein nachhaltiges Finanzwesen oder das Verursacherprinzip. Auf Basis der Indikatoren will die EU-Kommission ab 2023 einen jährlichen Fortschrittsbericht vorlegen.
Die EU-Politik will sicherstellen, dass die EU wieder auf Kurs gebracht wird und innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten lebt und arbeitet. Die Indikatoren als solche erfassen die Fortschritte im Hinblick auf das ökologische Wohlergehen, einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Aspekte. Auf diese Weise sollen sie den Weg ebnen, um die Gesundheit der Volkswirtschaften und Gesellschaften auf der Grundlage des Wohlergehens und über den bekanntesten Wirtschaftsindikator, das BIP, hinauszumessen.
Die Leitindikatoren folgen der Struktur des 8. Umweltaktionsprogramms, das auf dem europäischen Grünen Deal aufbaut, und umfassen die zwei bis drei politisch relevantesten und belastbarsten statistischen Indikatoren für jedes der vorrangigen thematischen Ziele bis 2030. Dazu gehören der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die Kreislaufwirtschaft, das Null-Schadstoff-Ziel und die biologische Vielfalt.
Darüber hinaus enthält die Liste fünf Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Bewältigung der wichtigsten Umwelt- und Klimabelastungen. Im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals deckt dies den Übergang hin zu nachhaltigen Systemen für Energie, Industrie, Mobilität und Lebensmittel ab.
Darüber hinaus umfasst der Leitindikatorensatz Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der wichtigsten Rahmenbedingungen, die sich auf ein nachhaltiges Finanzwesen, das Verursacherprinzip und die schrittweise Abschaffung umweltschädlich wirkender Subventionen erstrecken.
Das letzte Kapitel des Überwachungsrahmens enthält systemische Indikatoren, die darauf abzielen, die Fortschritte bei den drei Dimensionen des ökologischen Wohlergehens zu erfassen, sodass auch wirtschaftliche und soziale Aspekte über den Naturschutz hinaus abgedeckt werden.
Nächste Schritte:
Die Kommission wird auf der Grundlage der von der Europäischen Umweltagentur ab 2023 durchgeführten Bestandsaufnahmen anhand der ausgewählten Leitindikatoren jährlich über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. Diese Berichterstattung wird einen jährlichen Austausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im Einklang mit dem 8. Umweltaktionsprogramm erleichtern.
Darüber hinaus wird die Kommission während der Laufzeit des Programms zwei eingehende Bewertungen durchführen – eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2024 und eine Abschlussbewertung im Jahr 2029.
Die Kommission wird weiterhin die Kohärenz zwischen den Leitindikatoren des 8. Umweltaktionsprogramms und anderen bereichsübergreifenden Überwachungsinstrumenten wie dem Europäischen Semester und der Überwachung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen durch die EU fördern.
Hintergrund:
Das 8. Umweltaktionsprogramm trat am 2. Mai 2022 in Kraft und verpflichtet die Kommission, einen Überwachungsrahmen auf der Grundlage einer begrenzten Anzahl von Leitindikatoren vorzulegen. Diese sollten, soweit verfügbar, systemische Indikatoren umfassen, die auf die umwelt- und sozialpolitischen Zusammenhänge und auf die umwelt- und wirtschaftspolitischen Zusammenhänge eingehen.
Mit dem 8. UAP soll der ökologische Wandel auf gerechte und inklusive Weise beschleunigt werden, wobei das bereits im 7. UAP (2014–2020) eingeführte langfristige Ziel für 2050 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ erreicht werden soll. Seit mehr als vierzig Jahren dienen diese Aktionsprogramme als politischer Handlungsrahmen, mit dem Ergebnisse erzielt werden und ein vorhersehbares und abgestimmtes Handeln im Bereich der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sichergestellt wird.