IHK-Forderung zu Netzentgelten

Die IHK hat Stellung bezogen zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien:
Generell stellen die hohen und in den kommenden Jahren weiter ansteigenden Netzentgelte ein Problem für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen dar und verlangsamen wichtige betriebliche Investitionen. Es ist daher aus DIHK-Sicht notwendig, ein Gesamtfinanzierungskonzept Netzentgelte zu erarbeiten, das sich mit diesem Problem befasst.
Aus der Perspektive der DIHK sollte es das Ziel sein, wettbewerbsfähige Strompreise für die Wirtschaft in jeder Region Deutschlands zu gewährleisten. Die DIHK trägt den Ansatz mit, Verteilnetzgebiete mit einem besonders hohen Anteil erneuerbarer Energien und damit hohen Kosten für die regionale Infrastruktur bei den Netzentgelten zu entlasten. Der gewählte Ansatz zur Ermittlung des Wälzungsbetrags ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Die Wälzung der Kosten über die §19-StromNEV-Umlage ist aus Sicht der Wirtschaft die zweitbeste Lösung. Besser wäre die Kosten in die Umlage zu übernehmen und diese aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies würde auch der gesamtgesellschaftlichen Dimension der Energiewende Rechnung tragen. Eine Vorausschau, wie sich die Netzentgelte und damit der Wälzungsbetrag in den kommenden drei bis fünf Jahren entwickelt, wäre wünschenswert.

In einer regional verankerten Organisation wie der IHK-Organisation sind Themen mit regional unterschiedlichen Auswirkungen in einer bundesweiten Betrachtung umstritten. Dies zeigt sich auch beim Thema Verteilnetzentgelte. Hier reicht das Meinungsspektrum von „alles lassen, wie es ist“ bis zu „alles bundesweit einheitlich wälzen“.

Stellungnahme zu Eckpunktepapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB)
30.05.2024