Netzanschlussbedingungen von Energiewendeanlagen

Mit dem Ziel die Netzanschlussbedingungen von Energiewendeanlagen zu verbessern, hat sich die DIHK einer Allianz aus Wohnungswirtschaft, Handel und Speichersysteme angeschlossen. Konkret besteht die Anwender-Allianz aus dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Bundesverband Energiespeicher Systeme e. V. (BVES), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).
In dieser Allianz werden die Probleme von langwierigen Netzanschlussverfahren und fehlenden Netzanschlusskapazitäten betont, die Investitionen beispielsweise in Photovoltaik, Wärmepumpen, Energiespeicher und Ladesäulen behindern.
Dabei werden vier konkrete Maßnahmen aktuell an die Politik adressiert:
  1. Verpflichtende Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber und Rechtsfolgen bei Verstößen.
  2. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Antragsverfahren in einen bundesweit einheitlichen digitalen Prozess.
  3. Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) und Technischen Anschluss-Regeln (TAR) auf Bundesebene.
  4. Reine Eigenverbrauchsanlagen sollten ohne aufwändige Netzanschlussverfahren und ohne Zustimmung des Verteilnetzbetreibers betrieben werden können.
Hintergrund ist der laufende Prozess rund um den Branchendialog Netzanschluss beim BMWK und der Bundesnetzagentur sowie die laufende Vorkonsultation zur Beschleunigung der Netzanschlussfristen.
12.08.2024