Kommunale Wärmeplanung

Viele Kommunen starten aktuell den Prozess der Kommunalen Wärmeplanung (KWP). Zur Erstellung einer KWP sind alle Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die KWP bis zum 30. Juni 2026 abschließen, kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Unsere IHK klärt über die Hintergründe und Bedeutung der KWP für die Wirtschaft auf.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden eine Strategie festlegen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 vollständig klimaneutral auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Zusätzlich erhöht die Kommunale Wärmeplanung die Planungssicherheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Wie funktioniert die Kommunale Wärmeplanung?

In einem ersten Schritt wird der aktuelle Wärmebedarf im gesamten Stadt- oder Gemeindegebiet erfasst (Bestandsanalyse). Dazu zählen Raumwärme, Warmwasserbereitung und Prozesswärme für die Industrie. Anschließend wird geprüft, wo durch gesteigerte Energieeffizienz oder energetische Sanierungen der Wärmebedarf verringert werden kann und welche regenerativen Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie, industrielle Abwärme, Abwasser oder auch grüner Wasserstoff in Zukunft genutzt werden könnten (Potenzialanalyse). Darauf aufbauend wird dann ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde im Jahr 2045 entwickelt. Auf Basis dessen wird das Gemeindegebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die kommenden Jahre aufgeteilt. Dabei stehen die Aspekte der langfristigen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung für die Wirtschaft und alle Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Abschließend werden Maßnahmen aufgestellt, wie dieses Ziel sozialverträglich und kosteneffizient erreicht werden kann (Strategie und Umsetzung). Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft und den übrigen Unternehmen mit Wärmebedarf, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren.

Wie sind Unternehmen durch die Kommunale Wärmeplanung betroffen?

Unternehmen erhalten durch den Beschluss einer KWP mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Optionen für eine künftige Wärmeversorgung. Grundsätzlich kann die KWP als Grundlage für individuelle Investitionsentscheidungen genutzt werden, wenn beispielsweise die Heizungsanlage (irreparabel) defekt ist und (mittelfristig) eine neue Heizungsanlage angeschafft werden muss oder auch mit Blick auf die klimaneutrale Umstellung der benötigten Wärme für Produktionsprozesse (z. B. Prozesswärme). Insgesamt können Unternehmen transparent einsehen, welche Form der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet möglich und/oder voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen für sie künftig zur Verfügung stehen sollen. Auf der anderen Seite ergibt sich für Unternehmen mit Abwärmepotenzialen unter Umständen die Möglichkeit, diese für die Wärmeversorgung in der Kommune zu nutzen.

Wie kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird in der Regel in enger Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft und den übrigen Unternehmen mit Wärmebedarf, dem Handwerk, Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren betroffenen Akteuren erfolgen. Ihre Anmerkungen, Fragen, Ideen und Forderungen können Sie direkt an Ihre Kommune weitergeben oder die IHK ansprechen.

Wo kann ich mich näher informieren?

Bundesregierung: Weitere allgemeine Informationen zur KWP finden Sie hier oder hier.
Hier finden Sie auch den Leitfaden zur Kommunalen Wärmeplanung.

Stand: 12.08.2024