Bundestag und Bundesrat beschließen Energiepreisbremsen

Am 15. Dezember fand im Bundestag die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Gesetzesentwurfs zu den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom statt. Am 16. Dezember hat der Bundesrat über die beiden Texte abgestimmt, damit die Regelungen am 1. Januar 2023 in Kraft treten können. 
Industriekunden (ab 1,5 Mio. kWh) sollen von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je kWh oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je kWh erhalten. Bei der Strompreisbremse liegt der Deckel für mittlere und große Unternehmen (mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch) bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für den Verbrauch, der über das Basiskontingent hinausgeht, muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden), sollen von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde bzw. 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je KWh erhalten. Für den Verbrauch, der über das Basiskontingent hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Bei der Strompreisbremse wird für kleine Unternehmen (weniger als 30.000 kWh) der Preis auf 40 Cent pro kWh gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Gerade für den Handel- und Gastronomiesektor wird sich das Bezugsjahr 2021 als Basis für die Berechnung negativ auswirken. Gerade diese Sektoren waren von coronabedingten Betriebsschließungen betroffen.
Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens haben die Regierungskoalitionen mit Änderungsanträgen noch Ergänzungen an den bestehenden Entwürfen vorgenommen. Aus Sicht der Wirtschaft betrifft das u.a. folgende Punkte:
•    Boni und Dividenden werden bei bestimmten Förderungshöhen beschränkt
•    Eine Ersatzversorgung bei Anschlüssen mit Mittelspannung/Mitteldruck wird für Januar und Februar eingeführt.
•    Der Sicherheitszuschlag bei der Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen wird von 7,5 auf 9 Cent/kWh angehoben
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren erhalten Sie unter folgenden Links:
FAQs zu Gas- und Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz