Kohleausstiegsgesetz: DIHK für verbindliche Strompreisentlastung

Stellungnahme zum Referentenentwurf
Der Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz birgt nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erheblichen Nachbesserungsbedarf.
In seiner Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 927 KB) bemängelt der DIHK insbesondere Abweichungen von dem Kompromiss, auf den sich die "Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" Anfang 2019 geeinigt hatte. So sieht der Entwurf für das "Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze" etwa "Kann"-Bestimmungen zu den beiden Kompensationsinstrumenten vor, mit denen der Strompreisanstieg aufgefangen werden soll. Nach dem vereinbarten Kompromiss müssten diese Instrumente jedoch verbindlich umgesetzt werden. Und: Zwar folge der Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung im Wesentlichen den Empfehlungen der "Kohlekommission". Es sei jedoch im Interesse der Investitionssicherheit zweifelhaft, dass Braunkohlekraftwerke für die Stilllegung zumindest bis 2030 entschädigt werden sollten, für Steinkohle ab 2024 jedoch keine Kompensation vorgesehen sei.
Ein engmaschiges Monitoring der Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zu etablieren, sei richtig, heißt es in der Stellungnahme weiter. Allerdings fehle die Verknüpfung mit den Fortschritten bei Strukturentwicklung, Netzausbau und beim Ausbau erneuerbarer Energien.
Auch die erneute Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Industrie sowie das Fehlen von Perspektiven für Objekt- und Industrie-KWK bemängelt der DIHK.
Insgesamt attestiert er dem vorliegenden Gesetzentwurf Eingriffe in die Planungs- und Investitionssicherheit von Unternehmen. Die Eile bei der Entstehung zeige sich auch daran, dass einzelne Paragrafen nicht zum Begründungsteil passten.
Quelle: DIHK