DIHK-Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

Viele Unternehmen – vor allem im Bereich Handel und Dienstleistungen, aber auch Industriebetriebe – nutzen Fernwärme zur Deckung des eigenen Wärmebedarfs. Anders als bei anderen leitungsgebundenen Energieinfrastrukturen handelt es sich bei der Fernwärme nicht nur um ein natürliches Monopol, sie ist auch weder reguliert noch liberalisiert. Daher spielen Transparenz und Schutz der angeschlossenen Unternehmen eine herausragende Rolle.
Die DIHK weist darauf hin, dass viele Fernwärmeanbieter an den meisten Stellen zu abweichenden Einschätzungen kommen. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ergibt sich folgende Kurzeinschätzung des Referentenentwurfs:
  • Es ist grundsätzlich richtig, dass das BMWK die Verordnung novelliert und damit mehr Transparenz und Kostensicherheit hergestellt werden soll, da die Energiekrise Probleme bei Preistransparenz aufgeworfen hat.
  • Die Neuregelungen der Preisänderungsklauseln gehen in die richtige Richtung. Aus Sicht der Abnehmer könnten die Formulierungen klarer und die Fristen länger sein. Zudem sollten Preissenkungen genauso schnell beim Kunden ankommen wie Preiserhöhungen, und die Methodik noch klarer formuliert werden.
  • Die zusätzlichen Informations- und Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeversorger bringen mehr Transparenz. Positiv ist insbesondere die Veröffentlichung des CO2-Fußabdrucks der Fernwärme und die Verknüpfung mit dem Herkunftsnachweisregister. Allerdings benötigen die Unternehmen die Angabe CO2 je kWh oder MWh.
  • Teilweise gehen die Anforderungen aber auch zu weit. Nicht alle Informationen sind für Abnehmer von Fernwärme tatsächlich relevant. Hier sollte noch einmal stärker selektiert werden.
  • Eine Novelle der AVB ist schon lange angekündigt. Abnehmer wie Anbieter warten auf Planungssicherheit. Daher sollte sie so rasch wie möglich, gerne zum Jahreswechsel, in Kraft treten.
  • Die DIHK setzt sich zudem für eine stärkere Preiskontrolle ex post ein. Diese sollte auf Bundesebene liegen, um eine Einheitlichkeit sicherzustellen und mit der nächsten EnWG-Novelle umgesetzt werden. Auch ein Register zur Fernwärme wäre sinnvoll, ersetzt aber eine wirksame Preiskontrolle jedoch nicht.
Quelle: DIHK, 10.10.2024