Fragen und Antworten
- Was kann man mit der digitalen Signatur alles machen? Welche Angebote kann man im Internet nutzen?
- Wie komme ich an meine persönliche ChamberCard?
- AGBs der D-Trust
- Was kostet die ChamberCard und was gehört zum Lieferumfang?
- Mit welchen Betriebssystemen funktioniert die ChamberCard / die mitgelieferte Software?
- Wie wird das Kartenlaufwerk angeschlossen?
- Mit welchen E-Mail-Programmen (Mail-Clients) kann ich Nachrichten signieren / verschlüsselte Nachrichten verschicken / empfangen?
- Benötigt der Empfänger einer von mir signierten E-Mail ebenfalls eine digitale Signatur?
- Muss der Empfänger einer von mir verschlüsselt verschickten Datei auch über eine digitale Signatur verfügen?
- Ist die ChamberCard kompatibel mit den Digitalen Signaturkarten anderer Anbieter, die in der Presse z. B. von den Banken angekündigt wurden?
- Kann ich mit dem von der IHK Osnabrück-Emsland gelieferten Kartenlesegerät auch andere Karten benutzen (HBCI-Banking / GSM-Karte)?
- Ist eine digitale Signatur das Gleiche wie eine persönliche Unterschrift?
- Ich habe Probleme bei der Installation des IHK-Startpakets zur digitalen Signatur. Wie kann ich die Probleme lösen?
Seit Oktober 2001 nimmt die IHK Osnabrück-Emsland Ihren Antrag zur Erteilung eines Zertifikats für die digitale Signatur entgegen. Vertragspartner ist die D-Trust GmbH in Berlin, die Ihnen für weitere Fragen gern unter der Telefonnummer 030 259391-0 zur Verfügung steht.
Was kann man mit der digitalen Signatur alles machen? Welche Angebote kann man im Internet nutzen?
Die Einsatzmöglichkeiten unseres Signatur-Startpakets liegen in der Signatur, der Verschlüsselung von E-Mails und dem Zugang ins IHK24-Extranet. Sie können auch mittels digitaler Signatur auf elektronischem Weg Ursprungszeugnisse bei der IHK anfordern. Falls Sie sich für dieses Angebot interessieren, wenden Sie sich bitte an Hartmut Bein, Telefon 0541 353-126, E-Mail: bein@osnabrueck.ihk.de. Weitere Anwendungsmöglichkeiten finden Sie hier .
Wie komme ich an meine persönliche ChamberCard?
ersonalausweis (Vor- und Rückseite) oder Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung (Personalausweis, Reisepass und Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat) in der IHK erscheinen. Die Ausweise müssen am Tage der Registrierung noch mindestens vier Wochen gültig sein!
Sofern Sie nicht Inhaber oder im Handelsregister eingetragener Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens sind, benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über die Firmenzugehörigkeit
Sofern Sie nicht Inhaber oder im Handelsregister eingetragener Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens sind, benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über die Firmenzugehörigkeit
Den Link zur Bundesdruckerei finden Sie hier
https://portal.d-trust.net/shop/KUqcIhtVPd/group/UIbHBBY4li
https://portal.d-trust.net/shop/KUqcIhtVPd/group/UIbHBBY4li
Etwa vier Wochen, bevor eine Karte abläuft, erhalten die Kunden eine Mail von D-TRUST. Darin werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie jetzt eine Folgekarte beantragen sollten. Der Kunde muss sich auf der D-TRUST-Website unter Angabe der ID-Nummer der alten Karte (ist aufgedruckt) einloggen:
Es müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Voraussetzungen, um eine Folgekarte beantragen zu können, bestehen jetzt lediglich noch darin, dass sich a) der Name des Antragstellers nicht verändert hat (durch Hochzeit, Scheidung o.ä.) und dass b) seit Ablauf der alten Karte nicht mehr als 30 Tage vergangen sind.
Beim Aufruf des Folgekartenantrags kann der Kunde auswählen, welche Änderungen er ggf. in seinen Antragsdaten vornehmen möchte, und wird direkt zu den entsprechenden Einträgen geleitet.
Sofern der Kunde die Änderung der Organisationgszugehörigkeit wünscht, bekommt er mit dem Antragsformular eine vorausgefüllte "Bescheinigung über die Organisationszugehörigkeit" ausgedruckt, die er dann nur noch unterschreiben lassen muss.
Ferner wird dem Kunden eine Checkliste mit ausgedruckt, anhand derer er sich vergewissern kann, dass er die Unterlagen zu seinem Folgekartenantrag korrekt zusammengestellt hat.
Die Preisliste finden Sie ebenfalls rechts im Downloadbereich.
AGBs der D-Trust
Unser Vertragspartner ist die D-Trust GmbH in Berlin, eine Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei. Die D-Trust produziert die ChamberCard gemäß der höchsten im Signaturgesetz genannten Anforderungen. Die D-Trust steht Ihnen für weitere Fragen gern unter der Telefonnummer 030 259391-0 zur Verfügung.
Die AGBs der D-Trust finden Sie im Downloadbereich.
Die AGBs der D-Trust finden Sie im Downloadbereich.
Was kostet die ChamberCard und was gehört zum Lieferumfang?
Der Preis richtet sich auch nach Ihren Ausstattungswünschen. Hier finden Sie die aktuellen Preis- und Produktinformationen zum IHK-Startpaket von D-Trust. Geliefert wird die Ausstattung, die Sie für sich individuell zusammenstellen. Die Zusammenstellung der gewünschten Produkte erfolgt per Post direkt an Sie. Der PIN-Brief (Geheimzahl) zur Chipkarte wird separat zugestellt.
Die Preisliste finden Sie ebenfalls rechts im Downloadbereich.
Mit welchen Betriebssystemen funktioniert die ChamberCard / die mitgelieferte Software?
- Internetzugang
- Microsoft-Betriebssystemumgebung: Wndows 2000, XP, Vista
- 60 MB freier Festplattenspeicher
- Pentium (oder kompatibler) Prozessor / 300 MHz oder höher
- 256 MB Hauptspeicher (512 MB empfohlen)
- Microsoft-Betriebssystemumgebung: Wndows 2000, XP, Vista
- 60 MB freier Festplattenspeicher
- Pentium (oder kompatibler) Prozessor / 300 MHz oder höher
- 256 MB Hauptspeicher (512 MB empfohlen)
Wie wird das Kartenlaufwerk angeschlossen?
Sie benötigen ein Kartenlesegerät, um Ihre Smart-Card nutzen zu können. Das Kartenlesegerät wird extern an Ihren PC angeschlossen, wobei Sie zwischen dem Anschluss an die serielle Schnittstelle oder an den usb-Port (dies empfiehlt sich z. B. bei Laptops oder wenn die serielle Schnittstelle anderweitig belegt ist) wählen können. Nutzern von Windows NT-Betriebssystemen empfehlen wir Kartenlesegeräte mit seriellem Anschluss, da NT nicht über eine usb-Schnittstelle verfügt.
Mit welchen E-Mail-Programmen (Mail-Clients) kann ich Nachrichten signieren / verschlüsselte Nachrichten verschicken / empfangen?
In folgende Mail-Versionen kann die mitgelieferte Software derzeit problemlos integriert werden: Outlook ab Version 98, Outlook Express ab Version 5.0 und Netscape Messenger ab Netscape Version 4.7.
Benötigt der Empfänger einer von mir signierten E-Mail ebenfalls eine digitale Signatur?
Nein, neuere Mail-Clients zeigen das Vorhandensein einer Signatur an. Dabei wird dann auch automatisch deren Gültigkeit überprüft. Allerdings könnte es sein, dass das D-Trust Zertifikat auf einem nicht mit der Signatur ausgestatteten Rechner nicht als vertrauenswürdig anerkannt wird. Dies kann man beheben, indem man das Zertifikat manuell dem Zertifikatsspeicher hinzufügt. Die benötigten so genannten Wurzel-Zertifikate finden Sie bei D-Trust. Näheres hierzu finden Sie auch in der Hilfefunktion des von Ihnen verwendeten Mail-Programms.
Muss der Empfänger einer von mir verschlüsselt verschickten Datei auch über eine digitale Signatur verfügen?
Ja, da er die Mail mit seinem privaten Schlüssel entschlüsseln muss. Wenn eine E-Mail nur signiert und nicht verschlüsselt ist, benötigt der Empfänger keine eigene digitale Signatur.
Ist die ChamberCard kompatibel mit den Digitalen Signaturkarten anderer Anbieter, die in der Presse z. B. von den Banken angekündigt wurden?
Nach dem derzeitigen Stand der Entwicklung sind die Signaturen verschiedener Anbieter noch nicht untereinander kompatibel. Die Kompatibilität wird von unserem Partner D-Trust jedoch angestrebt. D-Trust ist eine Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei. Um einen europaweit einheitlichen Standard zu erreichen, haben sich die europäischen Kammerorganisationen zur Initiative Chambersign zusammen geschlossen, die sich auf EU-Ebene für diesen gemeinsamen Standard einsetzt. Die Signatur auf der ChamberCard entspricht den internationalen Normen x509.3 mit PKC 12 und 15 sowie dem S/MIME-Standard.
Kann ich mit dem von der IHK Osnabrück-Emsland gelieferten Kartenlesegerät auch andere Karten benutzen (HBCI-Banking / GSM-Karte)?
Laut Aussage des Herstellers der von uns gelieferten Kartenlesegeräte können auch Karten für das sogenannte HBCI-Banking genutzt werden. Eventuell muss man hierfür eine aktualisierte Treiberversion aus dem Internetangebot des Herstellers herunterladen. Mit dem Chipdrive können auch GSM-Karten (Handykarten) programmiert werden. Eine Adapterkarte für kleine GSM-Karten liegt dem Startpaket ebenso bei wie ein Tool zu Bearbeitung der Telefonbucheinträge.
Ist eine digitale Signatur das Gleiche wie eine persönliche Unterschrift?
Das am 22. Mai 2001 in Kraft getretene neue Signaturgesetz regelt die technischen Voraussetzungen an Zertifizierungsstellen. Unser Zertifizierungspartner D-Trust, der die ChamberCard produziert, genügt den höchsten im Gesetz genannten Anforderungen. Die Rechtswirkung der qualifizierten elektronischen Signaturen regelt das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr". Es hebt die bisherige Fixierung auf das "Medium Papier" auf. An Stelle der eigenhändigen Unterschrift ist bei der elektronischen Form des Rechtsgeschäftsverkehrs die elektronische Signierung eines Dokuments erforderlich. Das Gesetz ist zum 1. August 2001 in Kraft getreten.
Ich habe Probleme bei der Installation des IHK-Startpakets zur digitalen Signatur. Wie kann ich die Probleme lösen?
Da die Installation der Software sowohl Betriebssystemkomponenten als auch sogenannte PlugIns für verschiedene Programme (zum Beispiel Outlook) beinhaltet, können ungeübte Benutzer auf Schwierigkeiten stoßen. Eine erste Problemlösungshilfe finden Sie im Internet unter signatur.ihk.de im Bereich "Support". Falls das Problem hiermit nicht zu lösen ist, steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 259391-0 die Kundenhotline unseres Zertifizierungspartners D-Trust als Ansprechpartner zur Verfügung.