Bundeskabinett beschließt Verpflichtung zum Bau von Schnellladesäulen

„Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist wichtig, um die wachsende Zahl an Hybrid- und Elektroautos zu bedienen. Davon gibt es in unserer Region bereits 50.000 – Tendenz steigend. Maßnahmen wie die Verpflichtung der Tankstellen zum Bau von Ladesäulen sind aus unserer Sicht nicht der beste Weg. Wir setzen uns insbesondere für eine Beschleunigung der langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Schaffung von Instrumenten zum freiwilligen Aufbau einer flächendeckenden Schnellladeinfrastruktur ein. Außerdem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass der Netzausbau mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur Schritt hält. Ladepunkte, die wegen fehlender Netzkapazitäten nicht betrieben werden können, helfen niemandem“, so Anke Schweda, IHK- Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie.
Das Bundeskabinett hat die Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) beschlossen. Das Gesetz sieht nun eine Verpflichtung zum Bau von Schnellladesäulen ab 2028 vor, um das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen in Deutschland bis 2030 erreichen zu können. Die IHK-Organisation setzt sich dafür ein, dass für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben flächendeckend eine Versorgungsinfrastruktur, etwa durch Schnellladesäulen, geschaffen wird. Am 1. Juni 2023 verfügten erst drei Prozent der Tankstellen in Deutschland über eine Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 150 Kilowatt. Im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim gab es Ende 2023 191 öffentliche Ladestationen mit mindestens 50 kw. Eine Leistung von mindestens 150 kw gab es nur an 109 Ladeeinrichtungen. Gleichzeitig gibt es im Emsland in der Grafschaft Bentheim und in der Region Osnabrück nach Zahlen des Kraftfahrbundesamtes von 2024 rund 29.300 Hybridfahrzeuge und etwa 20.500 Elektroautos. Auf eine Schnellladestation kommen so rund 460 Hybrid- oder Elektro-PKWs.