IHK nimmt zum Energiewirtschaftsgesetz Stellung
Die IHK-Organisation hat zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ Stellung genommen.
Die Regelungsentwürfe haben zum Ziel, den Transformationsprozess zu beschleunigen und Netzkapazitäten bereitzustellen, die Betriebe dringend benötigen, um Elektrifizierungsprozesse durchzuführen, e-Ladeinfrastrukturen aufzubauen und Energieerzeugungsanlagen zu errichten. Die Vorschläge des BMWK gehen in die richtige Richtung und könnten Netzanschlüsse beschleunigen. Des Weiteren sollen Energielieferanten zukünftig verpflichtet werden, angemessene Absicherungsstrategien zu entwickeln und einzuhalten, um den neuen Anforderungen aus der Novelle der Strombinnenmarktrichtlinie nachzukommen. Abschließend werden auch Netzausbauvorhaben im Bundesbedarfsplan neu aufgenommen sowie bestehende Vorhaben teilweise angepasst. Die einzelnen Regularien betreffen damit die Breite der Wirtschaft und haben Einfluss auf die Stromkosten sowie die Versorgungssicherheit von Unternehmen am Standort Deutschland.
Für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind hierbei nachfolgende Punkt von zentraler Bedeutung:
- Aus der Perspektive der Wirtschaft fehlt in den vorliegenden Regelungsentwürfen eine wirkliche Beschleunigung für Eigenversorgungsanlagen. Die DIHK schlägt daher eine Freistellung von der Netzanschlusspflicht für reine Eigenversorgungsanlagen vor, wenn diese sicherstellen, dass zu keiner Zeit Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.
- Die DIHK spricht sich für den Aufbau einer gemeinsamen Internetplattform aus, um Prozesse des Netzanschlusses zu beschleunigen und Netzanschlusskapazitäten zu prüfen.
- Die unverzügliche Eingangsbestätigung und eine Rückmeldefrist von acht Wochen über das Ergebnis des Netzanschlussbegehrens sowie der Prüfung sind in der Wirtschaft auf breite Zustimmung gestoßen. Richtig ist auch, dass der Netzbetreiber die Möglichkeit erhält, zusätzliche Informationen für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens innerhalb von zwei Wochen nachzufordern. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Fristverschiebung aufgrund von Mehrfachnachforderungen nicht willkürlich Anwendung findet.
- Aufgrund von begrenzten Kapazitäten und Personalressourcen der Netzbetreiber empfiehlt die DIHK, anstelle von verbindlichen und allgemeinen Fristen, ein zusätzliches und gebührenpflichtiges Schnellverfahren vorzugeben. Zielstellung sollte es sein, Unternehmen schnell Planungssicherheit für Investitionen zu ermöglichen, wenn diese auf Netzkapazitäten angewiesen sind.
- Aus Sicht der Wirtschaft sollten Nichteinhaltungen von Vorgaben zu Rückmelde- und Bearbeitungsfristen von Netzanschlussbegehren Auswirkungen auf die Energiewende-Kompetenz (ARegV) haben, um Anreize für die Einhaltung entsprechender Fristen auch in der Praxis zu schaffen.
- Es ist positiv, dass das BMWK die europarechtlich vorgesehen Absicherungspflicht rasch umsetzt. Damit wird eine Marktunvollkommenheit beseitigt.
- Die Regelungen zum Energy Sharing sind grundsätzlich positiv. Die Beschränkung auf KMU und die Freistellung von Lieferantenpflichten nur für Haushaltskunden halten wir für zu kurz gesprungen.
19.09.2024