Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Regierungskoalition hat sich nach langen Verhandlungen auf einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für eine BImSchG-Novelle verständigt. Diese Änderungen greifen viele der Vorschläge aus der Wirtschaft auf und werden von der DIHK deshalb grundsätzlich positiv bewertet. Sie setzten damit auch Teile des am 6. November 2023 von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Beschleunigungspaktes um. Besonders die Erleichterung des vorzeitigen Baubeginns, die Konkretisierung der Fristen zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie verbindlichere Digitalisierung können viele Verfahren beschleunigen.
Auf die konkreten Beschlüsse des Beschleunigungspaktes zu einer Stichtagsregelung und einen nur fakultativen Erörterungstermin konnten sich die Regierungsparteien dagegen nicht einigen. Sie gelten nur für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Wasserstoffelektrolyseure. Für alle anderen Anlagen erfolgten einzelne Konkretisierungen im Gesetz, die allerdings nach ersten Einschätzungen aus der Praxis maximal geringfügig zur Beschleunigung beitragen können. Weitere von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossene Maßnahmen wie die Genehmigungsfiktion, Fristverkürzungen oder die Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens wurden nicht berücksichtigt.
Die Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf sind deshalb ein guter Schritt, um die Dauer von Genehmigungsverfahren zu reduzieren. Zur vollständigen Umsetzung des in der Wirtschaft positiv aufgenommenen Beschleunigungspaktes können sie allerdings nur ein erster sein.
Besonders unverständlich ist aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft, dass wesentliche Beschleunigungsmaßnahmen auf Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Wasserstoffelektrolyseure beschränkt bleiben. Große Investitionsvorhaben zur Transformation wie bspw. Anlagen zur klimaneutralen Stahlproduktion, neue Recyclingverfahren oder Herstellung biogener Werkstoffe werden deshalb weiterhin durch Genehmigungsverfahren stärker verzögert, als dies rechtlich notwendig wäre. Dies kann Investitionen verhindern. Bund und Länder sollten deshalb weiter auf die vollständige und uneingeschränkte Umsetzung des Beschleunigungspaktes für alle Anlagenarten drängen.