Änderung des Stromsteuergesetzes
Die Bundesregierung hat die befristete Senkung der Stromsteuer für Teile der Wirtschaft aus dem Strompreispaket 2023 im Rahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 dauerhaft entfristet. Die entsprechende Formulierungshilfe finden Sie anbei. Die DIHK unterstützt die Reduzierung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe. Gleichzeitig bleibt eine entsprechende Entlastung in der Breite der gewerblichen Wirtschaft weiterhin für alle Branchen notwendig.