Vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage

Der Koalitionsausschuss hat am 23. Februar den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags.
Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die "Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, "mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.
Die betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetzumlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bafa durchlaufen, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss. Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung. Diese soll mit dem Osterpaket verabschiedet werden.
(Quelle: DIHK)