Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK (§ 34d Gewerbeordnung)
Informationen zur Prüfung
Die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler besteht aus einem schriftlichen und praktischen Prüfungsteil.
Schriftliche Prüfung
Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass der/die Teilnehmer/-in die versicherungsfachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und praktisch anwenden kann.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind ( § 2 Absatz 1 Nr. 1 VersVermV):
Teil 1 (90 Minuten)
Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung
Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere
- Gesetzliche Rentenversicherung;
- Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung;
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch
- Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung; Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung
Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere
- Gesetzliche Rentenversicherung;
- Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung;
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch
- Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung; Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung
Teil 2 (70 Minuten)
Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung.
Praktische Prüfung
Zum praktischen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.
Die praktische Prüfung dauert rund 20 Minuten und findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt. Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der praktische Prüfungsteil umfasst die Kundenberatung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer hat nachzuweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer wählen zwischen den Sachgebieten
Vorsorge mit den Teilsachgebieten Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder Sach- und Vermögensversicherung mit den Teilsachgebieten Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung.
Vorsorge mit den Teilsachgebieten Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder Sach- und Vermögensversicherung mit den Teilsachgebieten Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung.
Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe (PDF) durchgeführt, die auf eine der beiden folgenden Situationen Bezug nimmt:
Versicherungsvermittler und Kunde
Versicherungsberater und Kunde
Versicherungsvermittler und Kunde
Versicherungsberater und Kunde
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der folgende Protokollbogen (PDF) verwendet.
Wenn der praktische Prüfungsteil nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erfolgreich abgelegt wurde, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden.
Der praktische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Prüfungsteilnehmer
eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat, oder
einen Sachkundenachweis erlangt hat nach
a) § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler),
b) § 34h Absatz 1 Satz 4 (Honorarfinanzanlagenberater) in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 (Finanzanlagenvermittler) der Gewerbeordnung oder
c) § 34i Absatz 2 Nummer 4 (Immobiliardarlehensvermittler).
eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat, oder
einen Sachkundenachweis erlangt hat nach
a) § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler),
b) § 34h Absatz 1 Satz 4 (Honorarfinanzanlagenberater) in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 (Finanzanlagenvermittler) der Gewerbeordnung oder
c) § 34i Absatz 2 Nummer 4 (Immobiliardarlehensvermittler).
Hinweis der IHK: Wenn Sie die Sachkundeprüfung „Gepr. Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgreich abgelegt haben, sind Sie nicht automatisch im Besitz der Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO. Diese muss gesondert beantragt werden.
Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 30 Kalendertage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Praktische Prüfung findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt.
Folgende Termine sind für unsere IHK geplant:
2025
09/10. Januar
10./11. April
10./11. Juli
09./10. Oktober
10./11. April
10./11. Juli
09./10. Oktober
Anmeldung
Anmelden können Sie sich über das Portal des Kooperationspartners BWV (Bildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V.):http://www.versicherungsfachmann-ihk.de/osnabrueck
Prüfungsgebühren
Gesamtprüfung 380,00
Teilprüfung (nur schriftlich) 300,00
Teilprüfung (Wiederholung praktisch) 210,00
Teilprüfung (nur schriftlich) 300,00
Teilprüfung (Wiederholung praktisch) 210,00
Stornogebühren
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung
bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr
von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu
einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von
50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme
an der Prüfung werden 75 % der fälligen Gebühr
erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter
Anmeldung bis vier Wochen vor Anmeldeschluss
werden keine Stornogebühren erhoben.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung
bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr
von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu
einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von
50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme
an der Prüfung werden 75 % der fälligen Gebühr
erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter
Anmeldung bis vier Wochen vor Anmeldeschluss
werden keine Stornogebühren erhoben.