(Beschleunigte) Grundqualifikation für Bus- und Lkw-Fahrer
(Beschleunigte) Grundqualifikationsprüfungen für Bus- und Lkw-Fahrer
Aufgrund der EU-Richtlinie 2003/59/EG müssen gewerblich eingesetzte Kraftfahrer seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) eine über die Fahrerlaubnis hinausgehende Grundqualifikation nachweisen. Betroffen davon sind grundsätzlich alle gewerblichen Transporte, somit auch Werkverkehre.
Anerkannte Ausbildungsstätten gem. Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz
Hier haben wir für Sie eine Liste von Ausbildungsstätten im Wirtschaftsraum Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim zusammengestellt, die auf die beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vorbereiten und/oder Weiterbildungen gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anbieten.
Ausnahme "Handwerkerregelung"
Viele Anfragen erreichen die IHK nach wie vor zur Ausnahme nach § 1, Abs. 2, Nr. 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, der so genannten Handwerkerregelung. Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfen.