Gefahrgutfahrer

Wer benötigt eine besondere Schulung als Gefahrgutfahrer?

Eine Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer besteht beim
Gefahrguttransport als Stück- und Schüttgut
  • ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs/der
    Beförderungseinheit und bei der Beförderung in kennzeichnungspflichtigen
    Mengen (siehe Kap. 1.1.3.6.3 ADR [Tabelle der begrenzten Mengen])
    besteht eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.
  • bei Gefahrgut der Klasse 1 besteht - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs - Schulungspflicht, wenn Kap. 1.1.3.6.3 ADR nicht angewendet werden kann.
  • Bei Gefahrgut der Klasse 7 besteht - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs - Schulungspflicht, wenn keine Sondervorschrift davon befreit.
Tanktransport, wenn Gefahrgut transportiert wird in
  • festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsvolumen von mehr als 1 m³
    oder
  • in Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
    oder
  • in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit.

Wie ist das Schulungssystem aufgebaut?

Das Schulungssystem ist modular aufgebaut. So kann die Gefahrgutfahrerschulung auf die tatsächlichen Einsatzbereiche der Fahrer abgestimmt werden:

Erstschulung

  • Basiskurs
    für Fahrer von Stück- und Schüttgut aller Gefahrgutklassen außer 1 und 7
    Schulung : 19 Unterrichtseinheiten
    Prüfung: 45 Minuten
  • Aufbaukurs Tank
    für Tankwagenfahrer aller Gefahrgutklassen außer 1 und 7
    (zusätzlich zum Basiskurs)
    Schulung: 13 Unterrichtseinheiten
    Prüfung 45 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 1
    (zusätzlich zum Basiskurs und ggf. auch zum Aufbaukurs Tank)
    Schulung : 8 Unterrichtseinheiten
    Prüfung: 30 Minuten
  • Aufbaukurs Klasse 7
    (zusätzlich zum Basiskurs und ggf. auch zum Aufbaukurs Tank)
    Schulung : 8 Unterrichtseinheiten
    Prüfung: 30 Minuten

Auffrischungsschulung

  • Auffrischungsschulung als Einheitsschulung für alle Gefahrgutfahrer
    Schulung: 12 Unterrichtseinheiten (inkl. 4 Unterrichtseinheiten "praktische Übungen")
    Prüfung: 30 Minuten
1 Unterrrichtseinheit = 45 Minuten
Prüfungen können jeweils einmal wiederholt werden. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist jeweils ein erneuter Lehrgang erforderlich.

Was wird in der Schulung vermittelt?

  • allgemeine Vorschriften
  • Überwachung der Beförderung
  • Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe, Verkehrssicherung
  • Bezettelung und Kennzeichnung
  • Umgang mit Versandstücken
  • Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern
  • Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
  • Haftung, Ordnungswidrigkeiten
  • multimodale Transportvorgänge
  • Handhabung von Tankfahrzeugen und deren Be- und Entladung
  • Begleit- und Beförderungspapiere

Wer bietet diese Schulungen an?

Die IHK führt die Schulungen nicht selbst durch. Sie ist aber für die ordnungsgemäße Durchführung der Schulung verantwortlich, nimmt die Prüfung ab und stellt nach erfolgreicher Teilnahme und Bestehen der Prüfung die ADR-Bescheinigung aus. Zur Zeit sind von der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim folgende Lehrgangsveranstalter anerkannt:
  • Mark Brumme, brumme gefahrgut, Oderstr. 8, 49593 Bersenbrück
    Tel.: 05439 3550578
  • DEKRA Akademie GmbH, Dieselstr. 21, 49716 Meppen,
    Tel. 05931 8430, Frau Rickers
  • DEKRA Akademie GmbH, Klöcknerstr. 17, 49090 Osnabrück,
    Tel. 0541 139160, Frau Elstrodt
  • DEULA Freren GmbH Lehranstalt für Landwirtsch., Technik u. Umwelt,
    Otto-Hahn-Str. 58a, 48529 Nordhorn,
    Tel. 05902 9339-41
  • Enzerink ADR Opleidingen & Consultancy, Ter Apelkanaal West 75,
    9563 PC Ter Apelkanaal, Niederlande,
    Tel. 0031 599-412006, Herr Enzerink (Schulungsort: Emsbüren)
  • Fahrschule Kaiser GmbH, Professor-Porsche-Str. 7, 49076 Osnabrück
    Tel.: 0541 91191155, Herr Breitenbach
  • Fahrschule Konrad Lippok, Bentheimer Str. 35, 48455 Bad Bentheim,
    Tel.: 0172 4033871, Herr Heßling
  • Fahrschule Hinzmann Inh. Guido Hinzmann, Ringstr. 2, 48480 Spelle,
    Telefon: 05971 8009494, Herr Voss
  • Fahrschulteam Thorsten Gels, Rheiner Str. 108, 49809 Lingen,
    Tel. 0591 51403, Herr Lammers
  • GBB Gesellschaft für berufliche Bildung mbH, Blumenweg 2, 49451 Holdorf,
    Tel. 05494 222, Herr Stangenberg (Schulungsort: Osnabrück)
  • Hellmann Worldwide Logistics Germany GmbH & Co. KG, Elbestraße 1 – 40, 49090 Osnabrück,
    Tel. 0541 605-1629, Frau Vanessa Ruhe
  • Heinrich Kehrbach GmbH, Kornkamp 48, 26605 Aurich,
    Tel. 04941 9740-0, Frau Behrends (Schulungsort: Nordhorn)
  • Lanfer Akademie GmbH, Dieselstr. 10, 49716 Meppen,
    Tel. 05931 8002-0, Herr Strenzke
  • Jürgen A. Rippel e. K. Schulungs-Center-Melle, Nordstr. 30, 49328 Melle
    Tel.: 05226 8579747
  • SVG Niedersachsen/Sachsen-Anhalt,
    Außenstelle Osnabrück: Schiefe Güntke 5, 49090 Osnabrück,
    Kontakt: Tel. 0511 9626-158, Herr Thomas Kißling (Hauptsitz Hannover)
  • S.W.A.B.-Team Osnabrück UG (haftungsbeschränkt),
    Maschweg 58, 49152 Bad Essen
    Tel. 05472 8169821, Herr Hügelmeyer
  • KTZ Kraftfahrt Trainingszentrum Osnabrück UG (haftungsbeschränkt), Fürstenauer Weg 220, 49090 Osnabrück, Telefon: 05407 3497962, Herr Meyer
  • Verkehrsakademie Münsterland GmbH, Wilhelmstr. 4c, 49477 Ibbenbüren
    Tel. 05451 5458942, Herr Stegemann
  • Verkehrsfachschule Osnabrück Andreas Mruck, Hollager Str. 111, 49134 Wallenhorst,
    Tel.: 05407 8570580, Herr Mruck

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfungen werden von den IHKs durchgeführt. Sie werden mit bundeseinheitlichen Multiple-Choice-Fragebögen abgenommen. Die Prüfung wird nur bei denjenigen Schulungsveranstaltern durchgeführt, die bei der IHK anerkannt sind.

Achtung:

Seit dem 1. Januar 2013 sind von den Teilnehmern aktuelle Passfotos mitzubringen. Dieses müssen den Vorgaben der Passverordnung für ein biometrisches Bild in der Größe 35 x 45 mm entsprechen. Vergleichbare Anforderungen werden bereits an die Lichtbilder für Führerscheine, Fahrerkarten und Personalausweise gestellt. Versäumt man ein Foto spätestens zur Prüfung mitzubringen, darf trotzdem an der Prüfung teilgenommen werden. Eine ADR-Card bei bestandener Prüfung wird jedoch erst ausgestellt, wenn der IHK ein Lichtbild mit dem zugehörigen Fotobogen vorgelegt wird. Dieses muss persönlich vom Teilnehmer bei der IHK-Geschäftsstelle abgegeben werden, da die Feststellung der Identität zweifelsfrei erfolgen muss. Dieser zusätzliche Aufwand und Zeitverlust sollte durch rechtzeitiges Besorgen eines Lichtbildes vermieden werden.
Die ADR-Card enthält neben dem Foto persönlichen Daten des Fahrers, Angaben zu den Gefahrgutklassen die befördert werden dürfen und sie entspricht in ihren Abmessungen den üblichen Scheckkarten.

Wann erhalten die Teilnehmer ihre ADR-Bescheinigung/ADR-Card?

Die IHK stellt die ADR-Card aus, wenn der Teilnehmer die Schulung(en) lückenlos besucht und die Prüfung(en) bestanden hat. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ab der bestandenen Prüfung Basiskurs.

Wie wird die ADR-Bescheinigung/ADR-Card verlängert?

Für die Verlängerung der ADR-Card um weitere fünf Jahre muss die Auffrischungsschulung besucht und die anschließende Prüfung bestanden werden. Dies muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung/ADR-Card erfolgen. Andersfalls ist erneut die gesamte Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.
Die Verlängerung erfolgt um fünf Jahre ab dem alten Gültigkeitsende, wenn die Auffrischung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung/ADR-Card erfolgreich abgeschlossen wurde. Liegt die Auffrischung vor diesem Zeitraum, wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Fortbildungsprüfung berechnet.
Bitte beachten Sie, dass einmal abgelaufene ADR-Scheine selbst bei minimaler Überschreitung des Ablaufdatums von uns nicht nach einem Auffrischungskurs verlängert werden können. Hier ist ein erneuter Basiskurs mit entsprechender Prüfung erforderlich.