Finanzanlagen­fachmann/-frau

Umgewerbsmäßig Finanzanlagen gemäß § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau IHK.
Die Sachkundeprüfung ist, wie auch die Erlaubnis nach § 34 f GewO, nach Sparten von Produkten untergliedert. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nach Investmentfonds (offene Fonds), Geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (z. B. Genussrechte). Die Prüfung kann entsprechend der späteren Erlaubnisbeantragung auf einzelne Sparten eingeschränkt werden.
Wenn Sie also beispielsweise beabsichtigen, ausschließlich offene Fonds zu vermitteln, müssen Sie die Prüfung nicht über die anderen beiden Sparten ablegen. Allerdings sind Sie dann auch auf diese Produkte eingeschränkt und müssten später ggf. eine neue Prüfung über weitere Sparten ablegen, wenn Sie Ihre Tätigkeit ausdehnen. Bei Unklarheiten, für welche Produkte Sie welchen Prüfungsteil ablegen müssen, wenden Sie sich bitte an die IHK.
Prüfungsablauf:
Die Prüfung umfasst grundsätzlich einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert je nach Umfang der gewählten Sparten bis zu 165 Minuten und findet nach dem Multiple Choice-Prinzip statt. Bei einzelnen Rechenaufgaben ist nur das Endergebnis relevant. Die praktische Prüfung dauert ca. 20 Minuten zuzüglich Vorbereitungszeit und findet als Simulation eines Beratungsgesprächs statt. Die genauen Inhalte der Prüfung können dem Rahmenplan entnommen werden, der rechts unter Downloads verfügbar ist.
Der "schriftliche" Teil wird grundsätzlich als digitale Prüfung auf Tablets durchgeführt.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil begrenzt werden. Dazu müssen die folgenden Kriterien vorliegen:
  • Die Prüfung wird nur für den Teil offene Fonds abgelegt UND
  • Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (“ungebundener” Versicherungsvemittler) ODER
  • Sie haben die Prüfung zum Versicherungsfachmann/-frau IHK (oder BWV) erfolgreich abgelegt.
Auch bei einer späteren Ergänzungsprüfung muss der praktische Teil nicht erneut abgelegt werden. D.h. wenn Sie die Prüfung beispielsweise „nur“ für offene Fonds ablegen und später Geschlossene Fonds ergänzen möchten, genügt die Teilnahme am schriftlichen Prüfungsteil. Diese Regelungen beruhen auf § 3 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)

Prüfungstermine 2025:
22. Januar (schriftl./prakt.) - Anmeldeschluss: 23. Dezember 2024
26. März (schriftl./prakt.) - Anmeldeschluss: 5. März 2025
25. Juni (schriftl./prakt.) - Anmeldeschluss: 28. Mai 2025
24. September (schriftl./prakt.) - Anmeldeschluss: 3. September 2025
22. Oktober (schriftl./prakt.) - Anmeldeschluss: 1. Oktober 2025
26. November (schriftl./prakt.) - Anmeldeschluss: 5. November 2025
Die Termine sind vorläufig. Die IHK behält sich vor Prüfungstermine aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Im Einzelfall können bei hoher Nachfrage Anmeldungen vor Anmeldeschluss nicht mehr angenommen werden, da alle Plätze bereits vergeben sind. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig an!
Zu den unten genannten Prüfungsterminen erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.