Waffensachkundeprüfung

Der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach §7 Waffengesetz ist eine Voraussetzung, um in speziellen Bereichen der Sicherheit arbeiten zu können.
Viele Sicherheitsfirmen und Unternehmen benötigen diese Qualifikation für den Einsatz bei ihren Kunden. Ein Beispiel sind etwa Geld- und Werttransporte. Ein Bewacher
mit zusätzlich erfolgreich abgelegter Waffensachkundeprüfung verbessert also unter Umständen seine Einstellungs- und Beschäftigungschancen.
Die Waffensachkundeprüfung wird nicht von den IHKs abgenommen. Erster Ansprechpartner sind vielmehr die Waffenbehörden des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Dort können in aller Regel auch Lehrgangs- und Prüfungsmöglichkeiten in der jeweiligen Region erfragt werden. Ansonsten finden sich dazu auch im Internet diverse Angebote, unter anderem von regionalen und überregionalen Sportschützenverbänden.