Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Für die direkte Ausübung folgender Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.
  • Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
  • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
  • sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.),
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive),
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen,
  • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Vielfach wird das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für Bewachungspersonal als Basisvorbereitung genutzt, da die uns bekannten Vorbereitungskurse Grundkenntnisse voraussetzen. Jedoch ist diese allein nicht als Prüfungsvorbereitung zu empfehlen, da sie rein aus zeitlichen Gesichtspunkten bereits keine qualifizierte Vorbereitung ersetzt.
Ein Anbieter, der an verschiedenen Standorten in Norddeutschland spezielle Vorbereitungskurse durchführt, ist der Verband Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e. V. (ASW Nord), https://www.aswnord.de. Um weitere Anbieter zu ermitteln, hilft eine Recherche im Internet.
Beim DIHK können Sie eine Demoprüfung (“Testprüfung” unter weitere Informationen) auf Ihren PC absolvieren und sich einen ersten Eindruck von dem Prüfungssystem verschaffen. Dies dient der Wissenabfrage, garantiert aber nicht das Bestehen der Sachkundeprüfung!
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling). Der schriftliche Teil findet im Normalfall in der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim (Tablet-Prüfung) statt. Inhaltlich ist es unerheblich, ob die Prüfungen auf Papier bzw. digital stattfinden. Die jeweiligen Inhalte sind identisch.
  • Mündlich können bis zu fünf Teilnehmer gleichzeitig geprüft werden. In der Regel erfolgt die mündliche Prüfung jedoch in Zweiergruppen.
  • Hilfsmittel (z. B. Wörterbücher) sind nicht zugelassen.
  • Die schriftlichen Sachkundeprüfungen finden grundsätzlich bundeseinheitlich an jedem dritten Donnerstag im Monat statt. Ausnahmen sind möglich und hängen von der zeitlichen Lage der Feiertage ab. Die mündliche Prüfung findet in der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, wenn möglich, jeweils noch am gleichen Tag statt. Ausnahmen sind auch hier möglich.
  • Prüfungsgebühr:
    • gesamt 150,00 €
    • mündliche Wiederholung 75,00 €
  • Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Sie kann sowohl durch selbstständiges Lernen als auch durch Schulungsmaßnahmen bei Weiterbildungsträgern oder in Unternehmen erfolgen.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die IHK behält sich vor, Prüfungstermine aus wichtigem Grund abzusagen.
Die Anmeldung zu den unten genannten Terminen erfolgt ausschließlich über das Online-Portal. Bitte beachten Sie hierzu bei Bedarf auch unser Merkblatt zur Onlineanmeldung. Ist der gewünschte Prüfungstermine in der Auswahl nicht mehr vorhanden, so ist dieser bereits ausgebucht. Bitte wählen Sie dann einen Alternativtermin.
Eine telefonische An-/Abmeldung oder "Reservierung" ist nicht möglich!

Termine 2024

Anmeldeschluss

21. November 24. Oktober
12. Dezember 14. November